FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

.de bleibt bei opt-in

http://www.akademie.de/news/langtext.html?id=2276

Versender von Massen-E-Mails brauchen in Deutschland auch weiterhin die Zustimmung der Empfänger. Die Umsetzung der EU-Fernabsatzrichtlinie führt zu keiner Änderung der Rechtslage.

Die Umsetzung der Europäischen Fernabsatzrichtlinie steht an. Einer der strittigsten Punkte heißt Junk Mail. Nach der Richtlinie soll das Versenden von Werbe-E-Mails erst illegal sein, wenn der Empfänger zuvor weitere Werbemitteilungen abgelehnt hat (sogenanntes „Opt-Out"-Verfahren). Deutsche Gerichte gewährten hingegen bisher einen weitergehenden Schutz: Für das Versenden einer Werbe-Mail wurde grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Empfängers gefordert („Opt-In"-Lösung).

Eine Anpassung der deutschen Rechtslage an die Richtlinienvorgaben wurde nun von der Bundesregierung abgelehnt. Der Entwurf des Fernabsatzgesetzes sieht die nutzerfreundlichere „Opt-In"-Lösung vor. Die Richtlinie steht einer solchen Regelung nicht entgegen, weil sie ausschließlich dem Schutz der Konsumenten dienen soll. Ein höheres nationales Schutzniveau muß daher nicht an den niedrigeren europäischen Standard angeglichen werden.

Die Folge: Deutsche Firmen dürfen in Zukunft Kunden in „Opt-Out"-Ländern bewerben, während ihre ausländischen Wettbewerber auf die Zustimmung der deutschen Konsumenten angewiesen sind. Dies sei jedoch kein Verstoß gegen europäische Grundsätze, heißt es im Entwurf, da in den jeweiligen Ländern die Bedingungen für die Wettbewerber gleich sind.

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