FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Software-Patente: BGH X ZB 11/98 vom 13.12.1999 - "Logikverifikation" -

Der Bundesgerichtshof oeffnet sich in seiner Rechtsprechung einer weitergehenden Patentierbarkeit von softwarebezogenen Erfindungen. In der Entscheidung

BGH X ZB 11/98 vom 13.12.1999 - "Logikverifikation" -

hat sich der X. Zivilsenat des BGH dahingehend geaeussert:

"Wenn eine Lehre fuer ein Programm fuer Datenverarbeitungsanlagen durch eine Erkenntnis gepraegt ist, die auf technischen Ueberlegungen beruht, ist ein Abgrenzungskriterium gegeben, das eine Feststellung des erforderlichen technischen Charakters erlaubt. Dem steht nicht entgegen, dass eine angemeldete Lehre nicht die Erreichung eines kausal uebersehbaren Erfolges bezweckt, da der Technikbegriff des Patentrechtes nicht statisch ist."

Die Geruechteboerse sagt, dass der BGH noch einen weiteren Fall auf der Pfanne habe, bei dem u.U. ein noch weitergehenderes Statement zugunsten von Software-Patenten zu erwarten sei.

--AHH

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