FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Sierk Hamann: Jugendschutz im Internet darf nicht zur faktischen Vorzensur werden

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5755/1.html


Die Bundesregierung rät: schalten Sie gelegentlich Ihren Filter ab!

Monika Ermert 06.02.2000

Jugendschutz im Internet darf nicht zur faktischen Vorzensur werden, sagt der Tübinger Jurist und Mitbegründer der Netzinitiative Freedom For Links, Sierk Hamann

Nach einem halben Jahr interministerieller Abstimmung durfte die Studie Filtertechnologie und Jugendschutz erscheinen, die das Bundeswirtschaftsministerium bei der privaten Consulting-Firma Secorvo in Auftrag gegeben hatte ( Filter-Kritiker werden nicht mitgezählt). Jetzt diskutieren Ministerien und Ländervertreter über die rechtlichen Konsequenzen aus der Studie. Auch eine gesetzlich geregelte Verpflichtung zur Selbstbewertung von Internet- Inhaltsangeboten wird dabei nicht ausgeschlossen.

Zum juristischen Spagat zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Verpflichtung zum Jugendschutz sprach Telepolis mit Sierk Hamann, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Tübingen.

Kann eine Verpflichtung zum Self-Rating alle Anbieter treffen?

Sierk Hamann: Ich halte das für schwer durchsetzbar. Denn es würde bedeuten, dass sich der Staat zwischen den Autor und den Empfänger stellt und sagt: "zeig mir erst einmal, was du veröffentlichen willst". Der Staat würde als Wächter zwischen Absender und Empfänger treten wie der Feudalherr im Mittelalter. Ohne ein "Imprimatur", eine offizielle Erlaubnis zur Veröffentlichung, dürfte nichts im Netz publiziert werden. Wenn eine gesetzliche Neuregelung soweit gehen würde, käme das einer Vorzensur gleich und die widerspricht eklatant dem Grundsatz der Meinungs- und Publikationsfreiheit, wie er im Grundgesetz steht.

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