FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Urhenerrecht: Einigung der EU-Mitgliedstaaten

[Ja, und was ist denn nun bei diesem 'harten Ringen' hinten herausgekommen? --AHH]

http://www.nzz.ch/online/01_nzz_aktuell/wirtschaft/04_wirtschaft.htm


Urheberrecht für das Internet

Einigung der EU-Mitgliedstaaten

Ht. Brüssel, 7. Juni

Auch das Urheberrecht wird in der EU an die digitale Welt angepasst: Die Mitgliedstaaten haben am Mittwochabend laut Auskunft der Rats- Pressestelle eine politische Einigung über einen Richtlinienvorschlag «zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft» erzielt.

[...]

Hart gerungen haben die Mitgliedstaaten vor allem um die Definition der Ausnahmen vom grundsätzlich garantierten Recht der Urheber, die Vervielfältigung oder die Wiedergabe ihrer Werke und Leistungen zu erlauben oder zu verbieten sowie die Verbreitung zu kontrollieren. Dabei geht es beispielsweise um Photokopien oder um Vervielfältigungen etwa eines Tonträgers zur privaten, nichtkommerziellen Verwendung. Die Mitgliedstaaten können derartige Ausnahmen ermöglichen, doch darf die Zahl der zulässigen Reproduktionen - etwa einer CD-ROM - beschränkt werden. Zur Durchsetzung der Beschränkung sind technische Mittel, die eine weitere Vervielfältigung verhindern, zulässig. Eine von Frankreich angeführte Gruppe von Ländern hat für möglichst strikte Formulierungen plädiert, damit die Ausnahmen nicht zum Einfallstor für eine Aushöhlung der Rechte werden. Die Briten und weitere Staaten hingegen wollten verhindern, dass allzu rigide Vorschriften in der Praxis die Möglichkeiten der Verbraucher zu stark beschneiden. Ein zweiter Streit betraf die «gerechte» Entschädigung bei der Nutzung der Ausnahmemöglichkeiten. Laut dem erreichten Kompromiss kann in manchen Fällen der «Schaden» für den Urheber so gering sein, dass keine Entschädigungsverpflichtung entsteht.

Nachdem sich die Binnenmarkt-Minister an ihrem Ratstreffen Ende Mai nicht hatten einigen können, hat sich nun der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten in Brüssel über einen Kompromisstext verständigt. Dieser wird ohne weitere Diskussion von einem der nächsten Ministerräte verabschiedet und dann zur zweiten Lesung ins Europäische Parlament weitergeleitet.

Neue Zürcher Zeitung, 8. Juni 2000


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