FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung

http://www.jurpc.de/aufsatz/20000063.htm


Mailinglisten und unerlaubte Rechtsberatung

- Anmerkungen zu einem aktuellen Problem -

JurPC Web-Dok. 63/2000, Abs. 1 - 9

Anlass für diese Ausführungen ist ein konkreter Fall, der nachfolgend vereinfacht und gekürzt wiedergegeben wird: In einer Mailingliste für Urheberrecht stellte ein Listenteilnehmer an die Mailingliste folgende Frage:

[...]

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass eine unerlaubte Rechtsberatung bei Diskussionsbeiträgen in der Regel zu verneinen sein dürfte, weil keine geschäftsmäßige Besorgung im Sinne des Gesetzes vorliegt.

Der Vollständigkeit halber soll noch auf folgendes hingewiesen werden: Für den Fall, dass man, abweichend von den vorstehenden Ausführungen, einen Verstoß gegen das RBerG annimmt, kann nicht ohne weiteres von Ansprüchen von Rechtsanwälten als Dritten auf Unterlassung weiterer Verstöße gegen das RBerG ausgegangen werden. Das Brandenburgische Oberlandesgericht(7) beispielsweise hat solche Unterlassungsansprüche ausdrücklich verneint.

[...]


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