FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Bundesregierung plant: Freies Internet nur noch von 24.00 bis 6.00

Hi,

ob Fake oder nicht ist noch nicht klar; ich frage beim BMFSJ mal nach ...

Ciao Alvar

-------- Original Message -------- Betreff: Bundesregierung plant: Freies Internet nur noch von 24.00 bis 6.00 Uhr Datum: Fri, 8 Dec 2000 19:23:17 +0100 Von: "Frhr. Günther v. Gravenreuth" <Gravenreuth@gravenreuth.de> Firma: T-Online Foren: de.soc.recht.datennetze,de.rec.spiele.computer.technik,de.soc.recht.misc

Das Bundesministerium für Familie, Senioren und Jugend (BMFSJ) plant eine Verschärfung des Jugendschutzes (GJS/JöSchG) unter anderem mit folgenden Regelungen:

a) Inhalte, die für Kinder und Jugendliche ungeeignet sind, sollen zukünftig über das Internet nur noch zu Zeiten aufrufbar sein, in denen Minderjährige diese Inhalte "üblicherweise nicht wahrnehmen".

Folge: Vom Morgen bis zum Abend dürfen ausschließlich(!) Inhalte ohne Altersbegrenzung allgemein zugänglich gemacht werden. Am Abend beginnen dann die Alterstufen. Ein freies Internet gibt es demnach wohl nur noch von 24.00 bis 6.00 Uhr!

b) Auch unbedenkliche Inhalte im Netz müssen zu einem als "Jugendschutzprogramm" bezeichnetem Filter kompatibel sein.

c) Spielprogramme auf Handy müssen zukünftig auf ihre jugendschutzrechtlichen Inhalte geprüft und für Altersklassen freigegeben werden.

d) Computerspiele müssen zukünftig im Handel so angeboten werden, dass Kinder/Jugendliche nur für ihre Altersklasse freigegeben Demos und Verpackungen(!) sehen dürfen. Man hat dann z.B. beim Media-Markt

aa) eine Computerspiele-Abteilung ohne Altersbegrenzung, bb) eine Computerspiele-Abteilung ab 6 Jahre, cc) eine Computerspiele-Abteilung ab 12 Jahre, dd) eine Computerspiele-Abteilung ab 16 Jahre, ee) eine Computerspiele-Abteilung ab 18 Jahre,

Ausführlich zu den Alterseinstufungen bei Games: http://www.usk.de/sec3/item1.htm

Wer das alles nicht glaubt: Nachzulesen im MCV vom 08.12.2000

Naja, dass Rote/Grün mitunter ausrastet ist ja nichts neues.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH) http://www.gravenreuth.de

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