FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Datenschutz: EU-Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/00/10|0|RAPID&lg=DE


Datenschutz: Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten

DN: IP/00/10 Date: 2000-01-11

TXT: FR EN DE NL PDF: FR EN DE NL Word Processed: FR EN DE NL

IP/00/10

Brüssel, den 11. Januar 2000

Datenschutz: Kommission verklagt fünf Mitgliedstaaten

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Frankreich, Luxemburg, die Niederlande, Deutschland und Irland vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil diese Länder nicht alle zur Umsetzung der Datenschutzrichtlinie erforderlichen Maßnahmen mitgeteilt haben. Die Anrufung des Gerichtshofs ist die dritte Stufe des offiziellen Vertragsverletzungsverfahrens nach Artikel 226 des EG-Vertrags.

Die am 25. Oktober 1998 in Kraft getretene Datenschutzrichtlinie schafft einen klaren und stabilen Rechtsrahmen und gewährleistet in allen Mitgliedstaaten ein hohes Niveau des Persönlichkeitsschutzes sowie innerhalb der Europäischen Union den freien Verkehr mit personenbezogenen Daten (siehe IP/98/925). Indem sie das Vertrauen der Verbraucher stärkt und die Unterschiede im Datenschutzrecht der Mitgliedstaaten minimiert, erleichtert die Richtlinie die Entwicklung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Sie enthält auch Bestimmungen, wonach personenbezogene Daten nur dann in Drittländer übermittelt werden dürfen, wenn auch dort ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet ist. Damit soll verhindert werden, daß das strenge EU- Datenschutzrecht unterlaufen wird.

In denjenigen Mitgliedstaaten, die die Richtlinie noch nicht umgesetzt haben, können Personen sich vor nationalen Gerichten auf gewisse Bestimmungen der Richtlinie berufen. In diesem Sinne hat der Europäische Gerichtshof bereits im Fall Marleasing (Rechtssache C- 106/89, 13.11.90) entschieden. Außerdem können Personen, die infolge der Nichtumsetzung der Richtlinie durch einen Mitgliedstaat Schaden erlitten haben, in bestimmten Fällen vor nationalen Gerichten auf Schadenersatz klagen, wie der Europäische Gerichtshof im Fall Francovich entschieden hat (Rechtssachen C-6/90 und C-9/90, 19.11.91).

Weitere Informationen zur Datenschutzrichtlinie finden sich im Internet: http://europa.eu.int/comm/dg15/en/media/dataprot/index.htm


Zurück