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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

[NETLAW-L] Safe Harbor Arrangement EU-US: Draft der EU K

------- Forwarded message follows ------- Date sent: Mon, 10 Apr 2000 22:20:32 +0200 Send reply to: Juristische Fragen zu elektronischen Kommunikationsdiensten <NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE> From: Jacques Beglinger <jbeglinger@BEG.CH> Subject: [NETLAW-L] Safe Harbor Arrangement EU-US: Draft der EU Kommission To: NETLAW-L@LISTSERV.GMD.DE

Die EU Kommission - DG Binnenmarkt berichtet auf ihren Webseiten über den Stand der Verhandlungen zwischen der EU und den USA über das "Safe Harbor"-Konzept [http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/media/dataprot/news/harb or4.htm ] und hält neu einen "Entwurf einer Entscheidung der Kommission über die Angemessenheit der "Safe Harbor"-Grundsätze der Vereinigten Staaten" bereit [http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/media/dataprot/news/harb or5.pdf], der den Inhalt der am 15.03.2000 gefundenen grundsätzlichen Einigung über EU/US-Datentransfers in juristisch greifbarer Weise wiedergibt [29.03.2000]:

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Datenschutz: Kommission befürwortet "Safe-Harbor"-Vereinbarung mit den USA

Die Europäische Kommission hat ihrem für Binnenmarktfragen zuständigen Mitglied Frits Bolkestein grünes Licht gegeben, damit er die Zustimmung der Mitgliedstaaten zur von den Vereinigten Staaten vorgeschlagenen Vereinbarung zum "sicheren Hafen" ("Safe-Harbor"-Vereinbarung) einholt. Dieser Vereinbarung zufolge soll bei der Übermittlung personenbezogener Daten von der EU in die USA ein hinreichender Datenschutz sichergestellt werden, indem sich die amerikanischen Unternehmen auf die in der Vereinbarung enthaltenen Grundsätze verpflichten. Nach der EU-Datenschutzrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten gewährleisten, daß personenbezogene Daten, die in ein Drittland übermittelt werden "angemessen" geschützt sind. Die Richtlinie sieht ferner vor, daß die Kommission die "Angemessenheit" des Datenschutzes feststellen kann, wenn ein Land entsprechende Anforderungen erfüllt. Nach zweijährigen Verhandlungen sind die USA nun zu Maßnahmen bereit, die einen nach Auffassung der Kommission "angemessenen" Schutz sicherstellen.

Bevor die Kommission eine formelle Entscheidung in dieser Sache treffen kann, muß sie von den Mitgliedstaaten mit qualifizierter Mehrheit unterstützt werden, und sie muß die Datenschutzbeauftragten und das Europäische Parlament hören. Wird die Entscheidung verabschiedet, ist sie für alle Mitgliedstaaten bindend und schließt weitgehend aus, daß die Datenübermittlung von der EU an "Safe-Harbor"-Teilnehmer in den USA unterbrochen wird. Die Zustimmungsverfahren werden einige Zeit in Anspruch nehmen, es wird jedoch erwartet, daß die Vereinbarung bis zum Sommer steht und ab Herbst umgesetzt wird.

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