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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

LG Muenchen: Online-Dienste haften für unlizenzierte Musikdateien

http://www.ftd.de/tm/in/FTD955516732527.html


Aus der FTD vom 12.4.2000 Musterprozess: Internet-Anbieter haften für Raubkopien

Internetdienste müssen künftig Schadenersatz leisten, wenn über sie Raubkopien von Musiktiteln besorgt werden. Das Münchner Landgericht hat in einem Musterprozess gegen AOL entschieden, dass die Online- Dienste haften.

"Das Urteil ist ein Meilenstein bei der Durchsetzung von Urheberrechten im Netz", sagt der Sprecher der Verwertungsgesellschaft Gema, Hans-Herwig Geyer. Bevor es das Internet gab, war die Rechtslage für Musikverlage, Fotografen und Filmemacher einfach: Sie konnten Schadenersatz verlangen, wenn jemand unerlaubt ihre CDs, Fotos und Filme nutzte, oder sie konnten die Benutzung – anders als bisher im World Wide Web – sogar ganz verbieten.

Das noch unveröffentlichte Urteil (Az: 7 O 3625/98), das der Financial Times Deutschland vorliegt, hat große Bedeutung für alle Musikverlage, Verwertungsgesellschaften und Musiker, die bislang gegen Musikpiraten im Internet nur eine beschränkte rechtliche Handhabe hatten. Der Schaden für die Musikindustrie durch Raubkopien im World Wide Web lag allein im vergangenen Jahr bei 140 Mio. DM.

In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so genanntes Musik-Soundforum, das der Internet-Provider AOL eingerichtet hatte. Von dort aus konnten die AOL-Nutzer Musiktitel (Musikfiles) unkontrolliert herauf- und herunterladen. Unter den Musiktiteln befanden sich auch so genannte MIDI-Files. Das sind Instrumentalversionen von Musiktiteln, die nicht über CD oder Kassetten, sondern nur über Computerdisketten abgespielt werden können. Einer der größten Anbieter von MIDI-Files in Deutschland, die Hit Bit Software GmbH, zog 1998 vor Gericht. Sie verlangte Schadenersatz in sechsstelliger Höhe.

Das Unternehmen fühlte sich in seinen Urheberrechten verletzt. AOL dagegen lehnte eine Haftung ab. Schließlich könnten Musikfiles "kinderleicht hergestellt, verbreitet und vervielfältigt werden und würden über das Internet geradezu verschenkt". Sie seien daher längst zum öffentlichen Gut geworden.

AOL will Urteil anfechten

Doch die Richter stellten klar, dass ein Online-Provider haftet, wenn Urheberrechte auf seinen Internet-Seiten verletzt werden. Der Münchner Rechtsanwalt der Hit Bit Software, Stefan Ventroni, sagt: "Jeder Inhaber von Urheberrechten kann sich künftig dagegen wehren, dass seine Leistung gegen seinen Willen im Internet steht." Für die Gema beispielsweise sei es nach dem Urteil leichter, Schadenersatz für Komponisten durchzusetzen. AOL will gegen das Urteil vorgehen.

Die Musikindustrie will auf eigene Faust Raubkopien bekämpfen: Der technische Filter RPS (Rights Protection System) soll das illegale Musikangebot im Internet stoppen. Dabei geht es speziell um Musikfiles von ausländischen Servern, erläutert der Urheberrechtsexperte der International Federation of the Phonographic Industry (IFPI), Thorsten Braun. Der Filter wird bereits getestet.

Wenn die Internet-Provider sich weigern, den Filter zu installieren, will die Musikindustrie vor Gericht ziehen. Dann steht die nächste Musterklage ins Haus.

© 2000 Financial Times Deutschland

http://www.heise.de/newsticker/data/fm-12.04.00-000/


Online-Dienste haften für unlizenzierte Musikdateien

In einem Prozess gegen den Internet-Provider AOL hat das Landgericht München erstmals in Deutschland einen Online-Dienst für die Verbreitung unlizenzierter Musikaufnahmen haftbar gemacht. Das berichtet die Financial Times Deutschland in ihrer heutigen Ausgabe. In dem Verfahren vor dem Münchner Landgericht ging es um ein so genanntes Musik-Soundforum, das AOL eingerichtet hatte. Von dort aus konnten die AOL-Mitglieder MIDI-Musikfiles unkontrolliert herauf- und herunterladen. Unter Hinweis auf § 5,2 Teledienstegesetz forderte das Gericht, ein Provider müsse einschreiten, wenn ihm bekannt sei, dass rechtswidrige Inhalte auf seinem Server lagerten.

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http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/nf/0,1518,72616,00.html


SPIEGEL ONLINE - 12. April 2000, 11:49 URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,72616,00.html

Grundsatz-Urteil AOL haftet für Musikpiraten

Ein deutsches Gericht hat erstmals einen Internetanbieter für die Verbreitung von Musik-Raubkopien haftbar gemacht. Der Musterprozess gegen AOL könnte dazu führen, dass Internetanbieter in Zukunft Schadensersatz zahlen müssen, wenn sie Musikpiraten unter ihren Usern haben.

Hamburg - Das berichtet die "Financial Times Deutschland". Das Urteil des Münchener Landgerichts ist noch nicht veröffentlicht.

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