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http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/4467/1.html
Leugnung des Holocaust im Internet nach deutschem Recht strafbar
Florian Rötzer 12.12.2000
Der Bundesgerichtshof hat ein Grundsatzurteil getroffen, aber vieles bleibt noch offen
Der Bundesgerichtshof ( BGH) hatte heute über einen interessanten Fall zu entscheiden, der die Geltung des nationalen Rechts im Internet betrifft. Auch wer nach deutschem Recht seit 1994 strafbar den Holocaust im auf einer Webseite im Ausland leugnet, kann nach dem Grundsatzurteil nun dafür in Deutschland haftbar gemacht werden.
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Würde der Autor beispielsweise eine Warnung anbringen, dass die Inhalte der Webseiten in Deutschland den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen und deswegen von deutschen Bürgern nicht aufgerufen werden sollten, wäre die Frage, ob damit die geforderte Zugänglichkeit noch erfüllt wäre. Oder würde es reichen, dass die Besucher der Webseite erst einmal auf einem Formular eintragen müssten, welche Staatsangehörigkeit sie haben, wobei die Deutschen dann ja leicht zu blockieren wären, wenn sie denn wahrheitsgemäß antworten?
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