FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

CES/00/6 "GELDWÄSCHE"

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=CES/00/6|0|RAPID&lg=DE


"GELDWÄSCHE"

DN: CES/00/6 Date: 2000-02-16

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CES/00/6

Brüssel, den 27. Januar 2000

"GELDWÄSCHE"

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuß hat eine Stellungnahme zu dem von der Kommission vorgelegten "Vorschlag für eine Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche" verabschiedet. Berichterstatter war Robert PELLETIER (Gruppe der Arbeitgeber, Frankreich).

Der Ausschuß bedauert, daß der Richtlinienvorschlag der erforderlichen internationalen Zusammenarbeit nicht genügend Beachtung schenkt. Ein auf die EU beschränktes Tätigwerden wäre ineffizient und könnte sogar Wettbewerbsverzerrungen zugunsten von Finanzinstituten in Drittstaaten zur Folge haben. Die internationalen Finanzinstitutionen sollten in Verbindung mit der Europäischen Kommission einen Verhaltenskodex aufstellen, der im wesentlichten die Empfehlungen der OECD-Arbeitsgruppe "Finanzielle Maßnahmen gegen die Geldwäsche" enthält, deren Einhaltung eine Grundvoraussetzung für die Finanzhilfegewährung sein müßte.

Sanktionen sollten gegen die Offshore-Zentren verhängt werden, die den Verhaltenskodex nicht befolgen oder sich der Transparenz der Transaktionen verweigern. Was den Vorschlag betrifft, den Bereich der Strafbarkeit auch auf das nicht mit dem Drogenhandel verbundene organisierte Verbrechen und auf alle sonstigen "schweren Verstöße" auszuweiten, so birgt er die reale Gefahr einer Überlastung der zuständigen Einrichtungen durch eine regelrechte Flut von Verdachtsmeldungen.

Mit zunehmender Erfahrung und sofern die Finanzinstitutionen ihrerseits die erforderlichen Informationen über die Effizienz ihrer Meldungen erhalten, dürfte die Zahl der Verdachtsmeldungen abnehmen. Um ein solches Ergebnis erzielen zu können, müssen die zuständigen Behörden jedoch die für die Gewährleistung sofortiger und effizienter Follow-up-Verfahren erforderlichen Eigenmittel vorsehen.


Volltext unter

http://www.ces.eu.int/en/docs/docs_opinions/CES89-2000_AC_en.DOC

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