FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

IP/00/168 "Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluß"

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/00/168|0|RAPID&lg=DE


Die Kommission veranstaltet eine öffentliche Anhörung zum Entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluß', der den Telekommunikationsbenutzern eine größere Auswahl bieten soll

DN: IP/00/168 Date: 2000-02-16

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IP/00/168

Brüssel, den 16 Februar 2000

Die Kommission veranstaltet eine öffentliche Anhörung zum ‚Entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluß', der den Telekommunikationsbenutzern eine größere Auswahl bieten soll

Die Europäische Kommission veranstaltet im Vorfeld einer möglichen Empfehlung an die Mitgliedstaaten am Dienstag, dem 22. Februar 2000, in Brüssel eine öffentliche Anhörung zum Thema ‚Entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluß'. Als Grundlage eines Meinungsaustauschs mit interessierten Kreisen bei der öffentlichen Anhörung hat die Generaldirektion Informationsgesellschaft ein Arbeitspapier veröffentlicht. Die Anhörung ist im Zusammenhang mit der Initiative eEurope zu sehen, die die Kommission am 8. Dezember 1999 eingeleitet hat. Darin wird ein Zieldatum von Dezember 2000 für die Bereitstellung des entbündelten Zugangs zu den Teilnehmeranschlußleitungen der herkömmlichen Betreiber genannt.

Der Teilnehmeranschluß ist die physische Verbindung zwischen dem Standort des Kunden und der Ortsvermittlungsstelle oder vergleichbaren Einrichtung des Telekommunikationsbetreibers. Ein ‚entbündelter Zugang zum Teilnehmeranschluß' bedeutet, daß anderen Betreibern die volle oder teilweise Nutzung der von den herkömmlichen Betreibern eingerichteten Teilnehmeranschlußleitungen gestattet wird. Auf diese Weise können neue Marktteilnehmer den Verbrauchern konkurrierende Dienste und z.B. auch neue Breitbanddienste wie einen ununterbrochenen Hochgeschwindigkeitszugang zum Internet anbieten. Im Kommunikationsbericht 1999(1) hat die Kommission darauf hingewiesen, daß auf dem lokalen Telekommunikationsmarkt anders als auf dem für Fern- und Auslandsverbindungen wenig Wettbewerb herrscht und nur eine geringe Auswahl besteht, und ihre Absicht angekündigt, Empfehlungen zur Preisgestaltung und zu anderen Aspekten des Zugangs zu lokalen Netzen zu veröffentlichen. Insbesondere plante sie, bald eine Empfehlung zu technischen und wirtschaftlichen Aspekten der Teilnehmeranschluß-Entbündelung herauszugeben.

Herr Erkki Liikanen, das für Unternehmen und die Informationsgesellschaft zuständige Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte dazu: „Ich bin davon überzeugt, daß eine Entbündelung des Zugangs zu den Teilnehmeranschlußleitungen der herkömmlichen Betreiber die technische Innovation und den Wettbewerb in den lokalen Zugangsnetzen stärken wird, in denen der Wettbewerb bisher noch gering ist. Dies wird vor allem zur Verbreitung des Hochgeschwindigkeits-Internetzugangs bei Kleinunternehmen und Privatkunden und damit zum Wachstum des elektronischen Handels und Geschäftsverkehrs beitragen."

Die Mitgliedstaaten können Rechtsvorschriften zur vollständigen Entbündelung der lokalen Kupferleitungs-Zugangsnetze erlassen, wenn diese Vorschriften angemessen sind und mit den Wettbewerbsregeln des Vertrags in Einklang stehen. In fünf Mitgliedstaaten (Dänemark, Deutschland, Finnland, Niederlande, Österreich) ist die Entbündelung des Teilnehmeranschlusses bereits vorgeschrieben, andere Mitgliedstaaten haben Fristen dafür angekündigt oder führen einschlägige Anhörungen durch.

(1) HYPERLINK "http://europa.eu.int/comm/information_society/publications/docs/index_en.htm http://europa.eu.int/comm/information_society/publications/docs/index_en.htm


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