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DER SPIEGEL: Anonymität im Netz bald nicht mehr erlaubt?

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SPIEGEL ONLINE - 17. Mai 2000, 14:49 URL: http://www.spiegel.de/netzwelt/telekommunikation/0,1518,76715,00.html

Netzdepesche Anonymität im Netz bald nicht mehr erlaubt?

Von Christiane Schulzki-Haddouti

Internet-User sollen in Zukunft nicht mehr unerkannt bleiben. Strafverfolger in vielen Ländern fordern die Abschaffung der Anonymität, um Cyberkriminelle besser verfolgen zu können. Datenschützer protestieren.

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Auch in Deutschland sieht das Teledienstegesetz für Inhalteanbieter eine Impressumspflicht vor. Anonyme E-Mail-Accounts sind zwar bisher legal; der Polizei sind anonyme Remailer und die pseudo-anonymen Accounts bei AOL allerdings schon lange ein Dorn im Auge. In einer Studie stellte das Bundeskriminalamt (BKA) vor kurzem fest, dass "die subjektiv empfundene Anonymität des Internets auch auf E-Commerce bezogene Kriminalität begünstigt."

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Die BKA-Abteilung plädiert deshalb dafür, vollständige Anonymität zu verhindern. Geeignet sei beispielsweise die Verwendung digitaler Signaturen, um den Kommunikationspartner klar zu identifizieren oder die Urheberschaft für bestimmte Inhalte zu bestimmen. Ein "möglicher Schritt" sei auch die individuelle Prozessorerkennung des Pentium-III- Prozessors.

Deutschland und Frankreich stehen mit ihren Forderungen nicht alleine. Auch US-Justizministerin Janet Reno erklärte jüngst in einem weit beachteten Bericht die Anonymität im Internet zu einem Problem. Die Telefonnummern für den Internetzugang, IP-Adressen, E-Mail- Logfiles und Daten über Dateitransfers spielten eine wichtige Rolle bei der Strafverfolgung. Gesetzesanpassungen seien deshalb nötig. Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU protestierte umgehend: Die Ideen der Justiz liefen darauf hinaus, "ohne Gerichtsbeschluss jeden zu identifizieren und beobachten zu können, der das Web benutzt".

"Das Grundprinzip der anonymen Nutzung darf nicht verändert werden", sagt auch der oberste Datenschützer Deutschlands, Joachim Jacob. Doch er plädiert dafür, dass Namen in Einzelfällen bekannt gemacht werden dürfen: "Man wird darüber nachdenken müssen, ob der Provider bei bestimmten Verbrechen hilft, zu deanonymisieren oder das Pseudonym aufzuheben, wenn er es kann."

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