FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

EU-Lauschordnung

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5810/1.html


Europäisches Parlament stimmt gegen unkontrolliertes grenzüberschreitendes Abhören

Jelle van Buuren 18.02.2000

Mit dem Abkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen rückt Europa dem Big Brother ein Stück näher.

Das Europäische Parlament stimmte am Donnerstag für die Streichung eines Artikel über das Abhören von Personen in einem anderen Mitgliedsstaat ohne dessen technische Unterstützung. Der Artikel ist Bestandteil eines Entwurfs für ein Abkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Eine Mehrheit stimmte allerdings für grenzüberschreitendes Abhören, welches mit der Zustimmung und Unterstützung des betroffenen Mitgliedsstaates geschieht.

[...]

Die Meinung des Europäischen Parlaments ist nicht bindend. Die endgültige Entscheidung wird vom Europäischen Rat für Justiz und Inneres getroffen. Es ist gut möglich, dass der Wortlaut des Abkommens vom Rat noch einmal verändert wird, da die Verhandlungen diesbezüglich noch weitergehen. Das Europäische Parlament wird dann allerdings keine Möglichkeit haben, über die revidierte Fassung nocheinmal abzustimmen.


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