FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Re: Pressemitteilung Software-Patente

------- Forwarded message follows ------- Date forwarded: Wed, 20 Sep 2000 11:46:18 +0200 Date sent: Wed, 20 Sep 2000 11:53:18 +0200 (CEST) From: PILCH Hartmut <phm@a2e.de> To: swpat@ffii.org Subject: Re: Pressemitteilung Software-Patente Forwarded by: swpat@ffii.org

Ich vergass, die Erklaerung der CDU/CSU hier zur Diskussion weiterzureichen (sie ging nur an neues@ffii.org).

----------- Dr. Mayer: Moratorium statt Ausweitung der Software-Patente

Zu der am 20. November beginnenden Konferenz der Europäischen Patentämter legt der für den IT-Bereich zuständige Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Dr. Martin Mayer, folgendes Eckwertepapier vor:

Statt der beabsichtigten generellen Öffnung des Patentschutzes für Software in Europa muss ein zweijähriges Moratorium beschlossen werden.

Auf der 'Diplomatischen Konferenz 2000' der Europäischen Patentämter ist vorgesehen, 'Programme für Datenverarbeitungsanlagen' aus der Ausnahmevorschrift Art. 52(2), europäisches Patentübereinkommen, zu streichen, und somit generell die Patentierung von Software zu ermöglichen.

In der Fachwelt gibt es gegen diese Absicht die berechtigte Befürchtung, dass durch den Revisionsvorschlag

- Monopolstellungen großer Softwarehäuser gestärkt und erweitert,

- kleine Softwareunternehmen und selbstständige Programmierer in ihrer Existenz bedroht und

- insgesamt der Fortschritt in der Softwareentwicklung deutlich gebremst würden.

Eine derart verheerende Entwicklung, die sich in den USA schon jetzt abzeichnet, darf in Europa nicht stattfinden. Deshalb muss vor einer weiteren Rechtssetzung für den Schutz von Software eine gründliche, öffentliche Diskussion von Fachwelt und Politik auf der Basis der folgenden Grundsätze geführt werden.

1. Ziele des Rechtsschutzes für Software:

- Der Rechtsschutz muss Programmierer und Unternehmen in die Lage versetzen, die Früchte ihrer Arbeit zu ernten. Die finanzielle Entlohnung, die sich nur über den Rechtsschutz verwirklichen lässt, ist der wichtigste Anreiz für den Fortschritt in der Softwareprogrammierung und Anwendung.

- Der Rechtsschutz darf aber nicht zur Stärkung von weltbeherrschenden Monopolen führen. Er muss den Wettbewerb fördern statt ihn zu behindern. Vor allem darf er keinesfalls kleine Softwareunternehmen und selbstständige Programmierer benachteiligen und in ihrer Existenz bedrohen.

2. Maßgeschneiderter Rechtsschutz für Software

- Das Urheberrecht wurde zum Schutz von künstlerischen und schriftstellerischen Werken geschaffen. Es schützt auch Computerprogramme in ihrer Eigenschaft als Sprachwerke. Allerdings schützt das Urheberrecht die Software nur unzulänglich.

- Die Patente wurden im beginnenden Industriezeitalter zum Schutz technischer Erfindungen eingeführt. In Ausgestaltung und Zeitdauer tragen sie den Erfordernissen der Wissensgesellschaft nur unzureichend Rechnung.

- Software ist im Vergleich zu schriftstellerischen und künstlerischen Werken und zu technischen Erfindungen etwas völlig Neues und Andersartiges. Sie ist das elementare Hilfsmittel in der Informationsgesellschaft und dringt in immer neue Bereiche vor. Daher muss für sie ein eigenes, maßgeschneidertes Instrument des Rechtsschutzes geschaffen werden.

3. Forderungen an die Bundesregierung

Die Bundesregierung muss deshalb

- dem Deutschen Bundestag einen Bericht zu ihrer Haltung beim Rechtsschutz für Software geben, so dass noch vor der Konferenz im November eine Debatte stattfinden kann,

- darauf drängen, dass Vertretern von einschlägigen Organisationen und Parlamentariern die Möglichkeit der Teilnahme und Rederecht bei der Konferenz eingeräumt wird,

- sicherstellen, dass auf der Konferenz keine Ausweitung des Patentschutzes für Software beschlossen, sondern stattdessen ein zweijähriges Moratorium vereinbart wird.

- durch geeignete Maßnahmen wie Foren, Arbeitsgruppen, Expertengespräche und anderes dafür Sorge tragen, dass der Diskussionsprozess intensiviert wird und zu einem langfristig tragfähigen Ergebnis führt.

- dafür sorgen, dass die EU, die gegenwärtig eine Richtlinie zur Software-Patentierung vorbereitet, in das Moratorium und den Diskussionsprozess einbezogen wird.

Noch ist es Zeit, in Europa die Weichen zu stellen und eine übereilte Ausdehnung der Patentierbarkeit von Software zu verhindern. Es darf zu keiner Stärkung weltweiter Monopole und nicht zum Aufbau neuer, feudalherrschaftlicher und kolonialer Machtstrukturen im Informationszeitalter kommen.

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