FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Spielregeln

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Rede von Frau Viviane Reding Mitglied der Europäischen KommissionBildung und Kultur Entwicklungen und Perspektiven der audiovisuellen Medienpolitik in Europa Forum Informationsgesellschaft für alle?" Parlamentarische Gruppe der SPD, Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 22 Februar 2000

DN: SPEECH/00/50 Date: 2000-02-22

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SPEECH/00/50

Rede von Frau Viviane Reding

Mitglied der Europäischen KommissionBildung und Kultur

Entwicklungen und Perspektiven der audiovisuellen Medienpolitik in Europa

Forum „Informationsgesellschaft für alle?"

Parlamentarische Gruppe der SPD, Nordrhein-Westfalen

Düsseldorf, den 22 Februar 2000

[...]

Ich komme nun zu den sogenannten Spielregeln, von denen ich meine, daß sie auch und besonders im digitalen Zeitalter ihre Gültigkeit behalten müssen. Um Werte wie Freiheit der Meinungsäußerung, Wahrung des Pluralismus und Erhaltung der kulturellen Vielfalt gewährleisten zu können, erfordert gerade die neue digitale Umwelt einen gewissen ordnungspolitischen Rahmen. Die Kommission hat diesen in ihrer Mitteilung „Grundsätze und Leitlinien für die audiovisuelle Politik im digitalen Zeitalter" vom Dezember letzten Jahres ausführlich dargelegt. Dabei orientiert sich sich am Prinzip der getrennten Regulierung von Übertragung und Inhalten.

Grundprinzip der Regelung von Inhalten ist dabei das Prinzip der Technologieneutralität, das heißt, das die audiovisuellen Inhalte unbeschadet ihrer Übertragungswege gleichzubehandelnd sind.

Zu Fragen der Infrastruktur für die Übertragung - für die mein Kollege Kommissar Likkanen zuständig ist - möchte ich hier lediglich anmerken, daß der Kommunikationsbericht 1999, der auch den Konsultationsprozeß zum „Grünbuch Konvergenz" widerspiegelt, Vorschläge für eine Vereinheitlichung und Vereinfachung des geltenden Rechtsrahmens für Telekommunikationsdienste enthält. Für die Regulierung von Infrastruktur wird ein horizontaler Ansatz vorgeschlagen, wonach verschiedene Typen von Infrastruktur wie etwa Kabel, Satellit und terrestrische Ausstrahlung den gleichen Regelungen unterliegen sollten. Damit ist ein gewisser Gleichklang mit dem Prinzip der technologieneutralen Regelung von Inhalten hergestellt.

Bezüglich der Regulierung von Inhalten habe ich im Dezember der Kommission nach einem umfangreichen Konsultationsprozeß mit den Mitgliedstaaten, den betroffenen Akteuren und den Konsumenten letzten Jahres die bereits erwähnte Mitteilung vorgelegt, die die diesbezüglichen Herausforderungen angesichts des digitalen Zeitalters skizziert.

Vorangestellt werden dabei die im öffentlichen Allgemeininteresse liegenden Grundwerte, die durch Rechtssetzung zu schützen sind: Die Freiheit der Meinungsäußerung und das Recht auf Gegendarstellung, der Pluralismus, der Schutz der Rechte von Urhebern, der Schutz der Menschenwürde, der Jugendschutz, die Rechte der Verbrauer und die Erhaltung und Förderung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt.

Mit der 1997 abgeänderten sogenannten Fernsehrichtlinie haben wir zum Schutz dieser Werte einen, wie ich meine, tauglichen Rahmen geschaffen. Da diese Werte Grundwerte zum Funktionieren unserer Gesellschaften darstellen, meine ich, daß es, trotz der technologischen Veränderungen, keiner grundsätzlichen inhaltlichen Readaptierung bedarf, sondern höchstens einer Modifizierung der Methoden und Instrumente.

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Nehmen wir das Beispiel des Internets: Im Gegensatz zum Fernsehen, dessen Veranstalter wenige große Fernsehanstalten sind, hat im Internet grundsätzlich jeder die Möglichkeit, sich in der einen oder anderen Form darzustellen. Diese Struktur bringt es mit sich, daß etwa eine gesetzliche Regelung vermutlich wenig wirksam wäre. Hier bietet sich das Instrument der Selbstkontrolle an. Unter Selbstkontrolle verstehe ich, daß im Verband der Betroffenen, also Regierungen, Industrie und Konsumenten, zusammengearbeitet wird, um das öffentliche Interesse zu schützen. Diese Methode wurde etwa in der „Empfehlung des Rates zum Jugendschutz und Schutz der Menschenwürde in den audiovisuellen und den Informationsdiensten" empfohlen. Die Kommission wird im übrigen in diesem Jahr einen Bericht über diese Empfehlung herausgeben.

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