FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Webspace-Urteil: Ohrfeige für Serien-Abmahner

http://www.heise.de/newsticker/data/psz-23.01.00-000/


Webspace-Urteil: Ohrfeige für Serien-Abmahner

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom Dezember 1999 hat die Kammer für Wettbewerbssachen am Landgericht München I eine Klage des "Webspace"-Markeninhabers Klaus Thielker (vertreten durch Anwalt Günter Frhr. v. Gravenreuth) gegen den minderjährigen Betreiber der Website www.web4space.de (vertreten durch seinen Vater) auf Zahlung von 1108,80 DM Abmahngebühren abgewiesen.

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Verblüffend dürfte vielen Beobachtern der einschlägigen Rechtsprechung die Begründung des Urteils erscheinen: Da es sich um eine "Serienabmahnung zum alleinigen Zweck des Geldverdienens" handle, sei der Kläger nicht berechtigt, den Beklagten zur Erstattung der Kosten heranzuziehen – so das Gericht. Vielmehr sei die Durchsetzung eines vermeintlichen Erstattungsanspruchs auf dem Klagewege hier sogar als Rechtsmißbrauch anzusehen.

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http://www.bonnanwalt.de/entscheidungen/LG-Muenchen1-9HKO14840-99.html

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