FITUG e.V.Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft |
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http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/5831/1.html
Ab wievielen Zwischenschritten ist ein Link auf eine rechtswidrige Website strafbar?
Florian Rötzer 24.02.2000
In der Schweiz wurde gegen einen Informatikprofessor ein Strafverfahren wegen eines Links eingeleitet, der mit zwei Zwischenschritten auf eine rassistische Website führt
In der Schweiz ist gegen einen Informatikprofessor von einer Bezirksanwältin ein Strafverfahren eingeleitet worden, das höchst bedenklich ist und fast schon als Versuch erscheint, eine bedenkliche Zensur durchzusetzen. Thomas Stricker, Vorstand des Instituts für Informatiksysteme an der ETH Zürich, wird beschuldigt, auf seiner Website einen Link angeboten zu haben, der über zwei weitere Links zu neonazistischen und rassistischen Websites führt.
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