FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Abandonware

[IMHO ist das natuerlich nicht nur im Hinblick auf Computerspiele relevant. Und mit DRMS erhaelt das Thema eine weitere Brisanz. --AHH]

http://www.heise.de/tp/deutsch/special/game/4586/1.html


Verlassene Kunst

Konrad Lischka 30.12.2000

Computerspiele sind noch weniger haltbar als Zelluloid, Museen und Privatsammlungen existieren nicht - und die einzigen Archive sind gemäß dem Urheberrecht illegal

[...]

Seit 1997 kursiert solche Software unter dem Begriff "Abandonware" - sinngemäß: verlassene Programme - im Internet. [...]

Aus juristischer Perspektive ist dieses Treiben nichts anderes als Softwarepiraterie. "Es gibt keinen Unterschied zwischen Abandonware und Piraterie", sagt Diana Piquette, die Antipiraterie- Verantwortliche bei Microsoft in den Vereinigten Staaten. Dem Uhrheberrecht nach bleibt das geistiges Eigentum wie Bücher, Musik oder Computercode 75 Jahre lang im Besitz des Herstellers. International sind die Gesetze unterschiedlich, doch vor einer Frist von 50 Jahren geht nirgends geistiges Eigentum in den öffentlichen Besitz oder die "public domain" über.

[...]

Das Problem der Archivierung von Computerspielen könnte entweder durch eine Stiftung der Hersteller, eine Privatsammlung oder eine Änderung des Urheberrechts angegangen werden. Bedenkt man die vielfach zitierte Weisheit der Informationstechnologie, in einem Erdenjahr vergingen hier acht, bedeutet 75 Jahre Besitz am geistigen Eigentum für Computercode eine Zeitspanne von 590 Jahren.


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