FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

MP3-Tauschbörse Napster holt Bertelsmann ins Boot

http://www.heise.de/newsticker/data/wst-31.10.00-001/

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MP3-Tauschbörse Napster holt Bertelsmann ins Boot

Die Bertelsmann eCommerce Group (BeCG) und die umstrittene MP3-Tauschbörse Napster haben heute eine strategische Allianz angekündigt. Ziel dieser Allianz ist "ein neues Geschäftsmodell" für Napster. Es soll einerseits den "bekannten Bedienkomfort bei der Nutzung von Napster garantieren" und gleichzeitig sicherstellen, dass "Tantiemenzahlungen an Rechteinhaber wie Künstler, Autoren und Plattenlabels künftig gewährleistet werden."

Alexander Adler, Sprecher der Bertelsmann eCommerce Group, erklärte gegenüber c't, dass Einzelheiten dieses Geschäftsmodells erst noch entwickelt werden müssten. Denkbar sei aber ein "Abonnement-System": Der Napster-Server würde dann aus den beim Musiktausch protokollierten Daten eine Rechnung erstellen. Je nachdem wie lange ein Musikstück bei einem registrierten Napster-User liege, werde eine ensprechende Gebühr fällig. Die Idee entbehrt nicht einer gewissen Ironie, weil Napster in dem Prozess, den die US-Musikindustrie gegen die Tauschbörse führt, stets behauptete, diese Datenflut nicht bewältigen zu können. Zur Höhe der Gebühr und zum Zeitrahmen, in dem der Napster-Service auf Gebühren umgestellt werden soll, wollte sich Adler sich allerdings nicht äußern. [...]

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Siehe dazu auch: http://www.heise.de/newsticker/data/jk-22.10.00-003/

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"Es ist mir ziemlich klar, dass die Richter falsch informiert waren", meint David Weekly laut Inside: "Napster weiß, wer was mit wem tauscht, und sie könnten es blockieren." Und Chad Boyda unterstützt diese Ansicht: "Napster weiß eine Menge darüber, was auf seinen Servern vorgeht. Ich weiß wirklich nicht, was die da erzählen." Die Kontroverse um die technische Machbarkeit beruht darauf, dass Napster für jede MP3-Datei, die ein einzelner User anbietet, den MD5-Hash auf seinen Servern speichert. Dies identifiziert jede einzelne bei Napster registrierte Datei eindeutig, auch wenn es sich nur um unterschiedliche Datei-Versionen des gleichen Songs handelt. Ursprünglich benutzte Napster dies für eine Resume-Funktion, die abgebrochene Downloads wieder aufnimmt. Laut Napster wurde dies eingestellt, da es nie richtig funktioniert habe. Die Programmierer spekulieren nun nach den Angaben von Inside aber, dass dies eher auf Grund juristischer Bedenken geschehen sei, da ein funktionierendes Resume bewiesen hätte, dass Napster die getauschten Songs eindeutig identifizieren könne: Die Funktion wurde gerade zu dem Zeitpunkt wieder entfernt, als Rechtsanwälte der RIAA sie als Beweis für die Möglichkeit zitierten, Napster könne Urheberrechtsverletzungen erkennen.

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MfG Olaf

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