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Terrorismus und Bürgerrechte im Internet
Stefan Krempl 01.10.2001
Eine Studie der Grünen belegt, dass Strafverfolger und Geheimdienste im Kampf gegen Verbrecher keine neuen Befugnisse benötigen
Die derzeitige Rechtslage zur Bekämpfung der Kriminalität rund ums Internet dürfte bei Ermittlern eigentlich keine Wünsche offen lassen, lautet der Tenor der von den Bündnisgrünen veröffentlichten Studie "Cybercrime und Bürgerrechte". Die Palette der Befugnisse reicht von der Auswertung öffentlicher Informationen im Netz über Auskunftsrechte zu allen erdenklichen Telekommunikationsdaten bis zum "staatlichen Hacken" in schwer wiegenden Fällen.
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