FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)

http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/7531/1.html


Stille Revolution

Christiane Schulzki-Haddouti 04.05.2001

Telepolis enthüllt Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz

Die Schweden führten das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vor über 200 Jahren ein. Australien, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Neuseeland, Norwegen, Kanada, Irland, Ungarn, die USA, Südafrika, die Schweiz und Italien bieten ihren Bürgern ebenfalls den raschen, kostenlosen und einfachen Zugang zu amtlichen Dokumenten. In Südafrika gilt das Informationsfreiheitsgesetz sogar gegenüber der Privatwirtschaft.

[...]


http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/7532/1.html


Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)

04.05.2001

IFG Stand 20.12.2000

1. Vorblatt

Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes (IFG)

A.A. Zielsetzung

Das Verwaltungshandeln soll transparenter werden, indem den Bürgern der voraussetzungslose Zugang zu behördlichen Informationen des Bundes ermöglicht wird.

B. Lösung

Stärkung der demokratischen Beteiligungsrechte der Bürger durch ein Informationsfreiheitsgesetz (Leitprojekt des Programms "Moderner Staat - moderne Verwaltung") unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

1.Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand

Keine.

[...]

A. Informationsfreiheitsgesetz (IFG)

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 Grundsatz

(1) Jeder natürliche und juristische Person des Privatrechts hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und - einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit diese Verwaltungstätigkeit verrichten..

(2) Die Behörde kann auf Antrag Der Informationszugang erfolgt durch Auskunftserteilung erteilen, Akteneinsicht gewähren oder das Verfügbarmachen von Informationsträgern in sonstiger Weise zur Verfügung stellen. Begehrt der Antragsteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf die Behörde diesen nur dann durch ein anderes geeignetes Informationsmittel gewähren, wenn hierfür gewichtige Gründe bestehen.

(3) Abweichende oder inhaltsgleiche Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

[...]


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