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http://www.heise.de/newsticker/data/hod-09.03.01-000/
Download unlizenzierter Musik: AOL unterliegt vor Gericht
AOL geht es nicht viel besser als Napster: Bei Urheberrechstverletzungen kann sich das Unternehmen nicht darauf berufen, von diesen nichts gewusst zu haben. § 5 des Teledienstgesetzes (TDG) finde in diesem Fall keine Anwendung, stellte das OLG München gestern in einem Berufungsprozess fest. In § 5 Absatz 2 des TDG heißt es, Diensteanbieter seien für fremde Inhalte nur dann verantwortlich, wenn sie von diesen Inhalten Kenntnis hätten. Dies könne nach dem Urteil des OLG aber nicht dazu führen, dass Urheberrechtsverletzungen hingenommen werden müssten.
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