FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

[EURO-LEX] RIS

------- Forwarded message follows ------- Date sent: Fri, 9 Feb 2001 16:07:21 +0100 Send reply to: "EURO-LEX (All EUROpean Legal Information EXchange List)" <EURO-LEX@LISTSERV.GMD.DE> From: Jutta Zalud <jutta.zalud@NEXTRA.AT> Subject: [EURO-LEX] RIS To: EURO-LEX@LISTSERV.GMD.DE

Free access to RIS (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes = Legal Information System of the Republic of Austria) may soon be over, as an article in Austrian daily Die Presse reports. (sorry for not translating the article - it is only relevant for those who are able to search in German)

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PRESSEMELDUNG ZUM RIS

DIE PRESSE berichtete am 5.2.2001 auf Seite 7:

"RECHTSPANORMA Rechtsinformation im Internet: Kanzleramt erwaegt Gebuehrenpflicht

Ein Gesetzesentwurf sieht eine Ermaechtigung des Kanzlers vor, von Benuetzern des Rechtsinformationssystems einen Beitrag zu den Kosten zu verlangen. Wien (kom). "Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz ueber das Bundesgesetzblatt 1996 geaendert wird": So heisst ein Gesetzesentwurf, der das Ende des kostenlosen elektronischen Zugangs zum Recht einlaeuten koennte. "Der Bundeskanzler kann nach Anhoerung des Bundesministers fuer Justiz durch Verordnung ein Entgelt fuer die Datenabfrage festsetzen, das einem angemessenen Beitrag zu den Betriebskosten entspricht." Mit dem Rechtsinformationssystem (Ris) hat der Bund vor einigen Jahren eine zunaechst interne, sehr maechtige Datenbank per Internet oeffentlich gemacht. Das kostenlose Surfen im gesamten Bundesrecht. (plus Landesrecht) erfreut sich grosser Beliebtheit: Im Vorjahr wurden pro Monat durchschnittlich 500.000 externe Anfragen registriert. Zuletzt hat auch das Justizressort seine Dokumentation von Gerichtsentscheidungen ins frei zugaengliche Ris gestellt. Justizminister Boehmdorfer betonte, dass die Informationspflicht Vorrang habe vor der Chance auf Einnahmen, die mit maximal zehn Millionen Schilling pro Jahr kalkuliert wurden. Mancher Internet-Beauftragte bedauert, dass nun die Budget-UEberlegungen moeglicherweise doch mehr Gewicht bekommen: "Ich halte das nicht fuer gut", sagt etwa Christian Freiberger, im steirischen Verfassungsdienst fuer die elektronische Rechtsinformation zustaendig. Freiberger hat demokratiepolitische Bedenken dagegen, den Zugang zum Recht kostenpflichtig zu machen (was er freilich frueher in Form des gedruckten BGBl auch war). Die SPOE hat einen Entschliessungsantrag eingebracht, mit der Kanzler aufgefordert werden soll, den Gratis-Zugang weiterhin sicherzustellen. Die EU haelt ihr Recht ebenfalls kostenlos im Internet bereit. Im Kanzleramt wird betont, dass man erst am Beginn einer UEberlegungsphase stehe. Aufwand und Nutzen der Kostenpflicht wuerden geprueft, erwogen werde auch, nur Teile des Ris, etwa Urteile, gebuehrenpflichtig zu machen oder auch Werbung zu ermoeglichen. Im uebrigen enthaelt der Entwurf eine Definition jener Druckfehler im BGBl, die ohne Befassung des Parlaments korrigiert werden koennen.

Internet-Tip der Online-Presse <http://www.ris.bka.gv.at/> www.ris.bka.gv.at europa.eu.in/eur-lex/ <http://www.diepresse.at/> www.DiePresse.at

Der Text der Novelle ist verfuegbar in der Homepage des Parlaments: <http://www.parlinkom.gv.at/> www.parlinkom.gv.at (Parlamentarische Materialien, Nationalrat (XXI. GP), Begutachtungsverfahren Gesamtliste, 144/ME) Der direkte Link zum Begutachtungsentwurf lautet: <http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/001/ME00144_.html> http://www.parlament.gv.at/pd/pm/XXI/ME/his/001/ME00144_.html

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