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Lauschgesetz wird morgen verabschiedet
Christiane Schulzki-Haddouti 10.05.2001
Bundestagsausschuss gegen öffentliche Anhörung
Keine öffentliche Anhörung wird es zum G-10-Gesetz geben, das die Befugnisse des Bundesnrachrichtendienstes erheblich erweitert. Das entschied der federführende Innenausschuss des Bundestag am gestrigen Mittwoch. Die Entscheidung wurde denkbar knapp gefällt. In einer Vorbesprechung zur Sitzung konnten sich SPD und Bündnisgrüne nicht einigen. Während die SPD gegen die Anhörung war, plädierten die Bündnisgrünen dafür.
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