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Bundestag verabschiedet Lauschgesetz
Christiane Schulzki-Haddouti 14.05.2001
Antrag auf öffentliche Anhörung wurde abgeschmettert
Am vergangenen Freitag verabschiedete der Bundestag mit großer Mehrheit das Abhörgesetz der Geheimdienste, das G-10-Gesetz. Es schränkt das in Grundgesetz- Artikel 10 gewährte Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis weiter ein. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 1999 verlangt, das Gesetz im Sinne einer besseren Kontrolle der Lauscher bis zum 30. Juni zu überarbeiten. Damit hatte das Gericht jedoch das Paket nur für weitere Forderungen aufgeschnürt.
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