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Österreich übernimmt Lauschangriff und Rasterfahndung ins Dauerrecht
Brigitte Zarzer 13.10.2001
Nach vierjähriger Beobachtungszeit wurden Experten zu Effizienz, Rechtsschutzfragen und Evaluierung gehört
Wäre es nach der FPÖ-ÖVP-Regierungskoalition gegangen, so hätte man ohne viel Federlesen die Überführung von Lauschangriff und Rasterfahndung ins Dauerrecht beschließen sollen. Nach Reklamationen der Oppositionsparteien kam es dann aber doch zu einem aufschlussreichen Expertenhearing im Justizausschuss. Während die Grünen die Sinnhaftigkeit der Überwachungsmethoden grundlegend bezweifeln, äußerten andere gewichtige Stimmen den Wunsch nach Ausdehnung der Befugnisse auf den Präventivbereich aber auch den Ausbau des Rechtsschutzes.
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