FITUG e.V.Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft |
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http://www.heise.de/newsticker/data/hod-15.10.01-000/
Provider-Haftung für rechtswidrige Inhalte fraglich
Ob deutsche Provider den Zugang zu ausländischen Websites mit rechtswidrigen Inhalten sperren müssen, ist juristisch umstritten.
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Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Tobias H. Strömer hält das Vorgehen der Behörde für kaum begründet: "Zugangsprovider sind gar keine Anbieter von Mediendiensten. Die Düsseldorfer Bezirksregierung ist deshalb gar nicht zuständig." Provider müssten vielmehr als Teledienst eingestuft werden. Damit entfalle die Rechtsgrundlage für das Vorgehen der Düsseldorfer Bezirksregierung. "Das ist eine Luftnummer, die den Providern eine Menge Ärger macht."
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