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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Terroranschlag in USA legitimiert nicht Überwachungsstaat

------- Forwarded message follows ------- Date sent: Mon, 17 Sep 2001 16:15:52 +0200 To: vpo-presse-list@datenschutz.de From: Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein <mail@datenschutzzentrum.de> Subject: Terroranschlag in USA legitimiert nicht Überwachungsstaat

Pressemitteilung

Terroranschlag in den USA legitimiert nicht den Überwachungsstaat

Anlässlich zunehmender Forderungen nach neuen Überwachungsbefugnissen für Geheimdienste und Polizei nach dem Terroranschlag auf das World Trade Center und das Pentagon erklärt der Stellv. Landesbeauftragte für den Datenschutz Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert:

“Die Terroranschläge in den USA sind auch für deutsche Politiker Anlass, neue Überwachungsbefugnisse für Polizei und Geheimdienste zu fordern und die Beschränkungen der Ermittlungsarbeit durch `den Datenschutz´ zu beklagen. Für beides gibt es derzeit keine tatsächliche Grundlage. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es selbst mit den weitestgehenden Überwachungsbefugnissen und den allerbesten Überwachungstechniken praktisch ausgeschlossen ist, professionell geschützte Kommunikation zu erkennen und zu entschlüsseln. Wird eine starke Verschlüsselung genutzt, so kann dies beim Abfangen von Nachrichten vielleicht festgestellt werden. Werden geheime Botschaften durch Verstecken in Bildern oder sonstigen Datenbeständen mit Hilfe allgemein verfügbarer Steganografie verschleiert, so sind Geheimdienste nach derzeitigem Stand der Technik am Ende ihres Lateins. Verschlüsselungsverbote nützen nichts gegen professionelle Verbrecher; wohl aber würden sie den Selbstschutz der unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger sabotieren. Vieles spricht dafür, dass die islamisch-fundamentalistischen Attentäter solche Techniken nutzen. Daher ist es auch unsinnig, den Geheimdiensten Vorwürfe zu machen, durch Telekommunikationsüberwachung nichts von dem geplanten Massenmord gewusst zu haben.

Wir leben in einer Risikogesellschaft, in der es keine 100%ige Sicherheit vor derart furchtbaren Verbrechen geben kann. Statt in symbolischen gesetzgeberischen Aktionismus und massive Aufrüstung mit sicherheitsbehördlicher Überwachung abzugleiten, müssen alle konkret vorhandenen Ermittlungsansätze weiterverfolgt werden. Nicht ungezielte Überwachung, d.h. Stochern im Nebel, sondern Konzentration auf die Aufklärung der konkreten Verbrechen ist gefordert. Die Rechtsgrundlagen hierfür liegen vor. Wer - ob Politiker oder Funktionär von Sicherheitsbehörden - meint, der Datenschutz stehe wirksamen Ermittlungen entgegen, der muss hierfür den konkreten Nachweis erbringen. Pauschale Behauptungen sind ein Bärendienst für die Sicherheitsbehörden, weil sie nur das Misstrauen in deren Arbeit schüren. Derartige populistischen Argumente sind ein Spiel mit dem Feuer, das letztendlich Freiheitsrechte vertilgen kann. Die anlasslose Überwachung unserer ausländischen Mitbürger oder unseres Telekommunikationsverkehrs schürt feindliche Stimmungen und Angst und dies ist gerade der Nährboden für Terroristen. Die Datenschützer verschließen sich nicht neuen Methoden der Verbrechensaufklärung. Sie wehren sich aber gegen jeden Versuch, unter dem Vorwand von mehr Sicherheit Freiheitsrechte zu beschneiden.”

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