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Informationelle Selbstbestimmung soll Verfassungsrecht werden
Stefan Krempl 19.11.2001
Die FDP im "Ländle" will ein Zeichen gegen die Beschneidung von Grundrechten setzen - auch Kryptographie soll nicht kontrolliert werden
Der Landesfachausschuss Innen und Recht der baden-württembergischen FDP hat auf seiner Sitzung in Konstanz am Wochenende einen Antrag beschlussreif gemacht, dem zufolge im Grundgesetz und in der Verfassung des Ländles ausdrücklich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verankert werden soll. Die führenden Rechtspolitiker Baden-Württembergs dringen zudem darauf, dass die Landesregierung sich auch für eine entsprechende Ergänzung der Bundesverfassung stark macht.
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