FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

FR: Zwang zur Offenlegung von Kryptoschlüsseln

http://www.heise.de/newsticker/data/fr-21.10.01-000/


Zwang zur Offenlegung von Kryptoschlüsseln

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Der Zusatzantrag 11 hat es in sich. Ähnlich wie beim britischen RIP- Gesetz muss jeder unter Androhung einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren auf Geheiß der Sicherheitsbehörden seinen Schlüssel zum Öffnen von verschlüsselten Dateien übergeben. Gefängnisstrafe bis zu drei Jahren droht, wenn die Offenlegung des Schlüssels eine Straftat vermieden hätte. Der Beschuldigte muss selbst nachweisen, dass er den Schlüssel nicht besitzt.

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Siehe

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/9880/1.html

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