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Bundesrat will Ausweitung der Abhörbefugnisse für Geheimdienste
Christiane Schulzki-Haddouti 21.03.2001
Änderungsanträge zur Novellierung des G-10-Gesetzes weichen Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten weiter auf
Ende März wird sich der Bundestag in erster Lesung mit der Novellierung des G-10-Gesetzes beschäftigen. Dabei geht es um die Abhörbefugnisse der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, des Militärischen Abschirmdienstes und des Bundesnachrichtendienstes. Post- und Fernmeldegeheimnis werden vom Grundgesetz geschützt. Doch wenn die "freiheitliche demokratische Grundordnung", der Bestand der Bundesrepublik oder die Sicherheit von NATO-Truppen auf deutschem Boden auf dem Spiel steht, dürfen diese Dienste Briefe öffnen und Telefonate abhören. Im Zuge der druch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordenen Novellierung des Gesetzes zeichnet sich nun statt einer Einschränkung der Abhörbefugnisse deren Ausweitung ab. Nachdem schon der Regierungsentwurf auf Kritik von Datenschützern gestoßen war, hat nun der Bundesrat mehrere Änderungsforderungen beschlossen, die weitere Verschärfungen bedeuten würden. Diese sind jedoch vor allem für die Bündnisgrünen "nicht akzeptabel".
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