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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Die Bundesregierung will die G10-Abhörmöglichkeiten der Nachrichtendienste erweitern

http://de.news.yahoo.com/010122/12/1ak00.html


Montag 22. Januar 2001, 17:14 Uhr

Mehr Befugnisse für Nachrichtendienste beim Abhören

Aber auch bessere parlamentarische Kontrolle - Bundesregierung plant Novelle des G10-Gesetzes

Berlin (AP) Die Bundesregierung will die Abhörmöglichkeiten der Nachrichtendienste erweitern, gleichzeitig aber die parlamentarische Kontrolle verbessern. Ein entsprechender Entwurf zur Änderung des so genannten G10-Gesetzes soll am kommenden Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden, wie Innen-Staatssekretär Claus Henning Schapper am Montag in Berlin mitteilte. Danach sollen Telekommunikation und Briefverkehr künftig auch beim Verdacht der Volksverhetzung und bei Geiselnahmen im Ausland überwacht werden können.

Darüber hinaus sollen die Nachrichtendienste künftig auch einzelne Tatverdächtige abhören können, sagte Schapper. Bisher durften nur Mitglieder terroristischer Vereinigungen mit mindestens drei Mitgliedern überwacht werden.

Die Erkenntnisse der Lauschaktionen können nach dem Gesetzentwurf ausdrücklich auch bei Verbotsverfahren gegen Parteien und extremistische Vereinigungen genutzt werden. Eine Ausnahme sei allerdings für das bevorstehende Verfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht vorgesehen, sagte Schapper: «Wir waren uns einig, dass wir keine 'Lex NPD' brauchen.» Das vorliegende Material gegen die rechtsextremistische Partei reiche für ein Verbot aus.

Zur Verstärkung des Datenschutzes sollen nach dem Gesetzentwurf die Auflagen für den Umgang mit personenbezogenen Daten verschärft und die Kontrolltätigkeit der G10-Kommission erweitert werden. Der Bundesnachrichtendienst müsse künftig alle personenbezogenen Daten kennzeichnen, erklärte Schapper. Zudem solle in regelmäßigen Abständen geprüft werden, ob diese Daten erforderlich seien.

Die G10-Kommission zur Überwachung der Abhöraktivitäten soll laut Schapper «den gesamten Prozess der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten» durch die Nachrichtendienste überwachen. Dafür sollen zusätzliche Personal- und Sachmittel zur Verfügung gestellt werden.

Frist des Verfassungsgerichts bis zum 30. Juni

Die Änderung des G10-Gesetzes zur Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Juli 1999 zurück. Die Karlsruher Richter hatten darin die Abhörbefugnisse des Bundesnachrichtendiensts für teilweise verfassungswidrig erklärt und eine Gesetzesnovelle bis zum 30. Juni 2001 gefordert.

Die jetzigen Änderungen «tragen den Beanstandungen aus Karlsruhe Rechnung», betonte Schapper. Der Grünen-Innenexperte Cem Özdemir sagte, die Novelle bedeute eine «Stärkung der Kontrolltätigkeit». Trotzdem sei eine «grundsätzliche Strukturreform» der drei deutschen Nachrichtendienste notwendig. Dafür sei beim Militärischen Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst und beim Bundesverfassungschutz eine «Bestandsaufnahme ohne Tabus» erforderlich.

Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz nannte den Gesetzentwurf eine «zeitgemäße gesetzliche Grundlage» für die Arbeit der Nachrichtendienste. Sie enthalte strengere Vorschriften für den Datenschutz und sei den technischen Entwicklungen der Nachrichtentechnik angepasst.

----------------------------- CUT ----------------------------------- Siehe auch:

http://de.news.yahoo.com/010122/71/1ak95.html

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