FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Das Kgl. Baier. Amtsgericht hat gesprochen.

http://www.heise.de/newsticker/data/hod-25.07.01-000/


Gericht erlaubt unverlangte Werbe-Mail an Firma

Das Amtsgericht Dachau stuft Werbe-E-Mails, die ohne Anforderung an Unternehmen verschickt werden, nicht als unerlaubten Eingriff in das betroffene Unternehmen ein. Die Shamrock Software GmbH aus dem bayrischen Petershausen hatte den Nürnberger Webhoster IP-Exhange auf 70 Mark Schadenersatz verklagt, nachdem dieser unaufgefordert eine 2,5 MByte große PDF-Datei mit seinem Leistungsangebot an Shamrock gesendet hatte.

Das Dachauer Gericht wies die Klage jedoch ab. In dem am 10. Juli verkündeten und nun veröffentlichten Urteil heißt es, Spam sei wie sonstige Werbung auch "sozial üblich und notwendig, um den Wirtschaftskreislauf in Schwung zu halten"

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