FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

(nicht ganz) Neue Presseerklärung vom RP D'dorf

http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/NEWS_pmticker_sel.html?query=PRESSEMT.ID%3d6412

Pressemitteilung 469/2001 der Bezirksregierung Du"sseldorf vom 23.11.2001 :

Fu"r die Sperrung illegaler Internet-Angebote besteht Rechtspflicht zum Handeln - Internet-Seiten durch "ISIS" nach Aufhebung erneut gesperrt

Im Verfahren um die Sperrung illegaler Internet-Angebote nach dem Mediendienste-Staatsvertrag weist die fu"r Nordrhein-Westfalen zusta"ndige Bezirksregierung Du"sseldorf darauf hin, dass es sich bei den illegalen Angeboten nicht um harmlose Internet-Seiten handelt. Dargestellt werden beispielsweise Meldungen und Ekelfotos, die grausam verstu"mmelte Kriegsverletzte, Amputierte, Invaliden sowie Abbildungen von nicht wiederzugebenden Greueltaten zeigen. Es wird Seife eines Fabrikates "Auschwitz" oder Beha"lter mit "Zyklon-B-Aufschrift" angeboten.

Auch den Vorwurf, die Du"sseldorfer Bezirksregierung wolle mehrere hundert Verfasser von Protest-E-Mails in die "Rechte Ecke" dru"cken, weist Regierungspra"sident Ju"rgen Bu"ssow angesichts der Inhalte dieser E-Mails als nicht gerechtfertigt zuru"ck. Bu"ssow: "Es mo"gen viele E-Mail-Versender darunter sein, die aus Prinzip die Freiheit des Internets verteidigen wollen. Am Inhalt vieler anderer Internet-Botschaften ist aber eindeutig zu erkennen, sowohl an der Diktion als auch am Inhalt, dass es sich um Tra"ger rechtsextremistischen Gedankenguts handelt. In den Fa"llen, in denen meine Mitarbeiter direkt und mit Gewalt bedroht werden, werde ich die Staatsanwaltschaft einschalten."

Bu"ssow zeigt sich insbesondere u"ber Reaktionen verwundert, die sein Ta"tigwerden in dieser Angelegenheit grundsa"tzlich anzweifeln. Sowohl nach dem Mediendienste-Staatsvertrag als auch nach anderen Vorschriften ist die Beka"mpfung illegaler Internet-Angebote eine Rechtspflicht zum Handeln. Bu"ssow: "Wenn in unserem Rechtsstaat Rechtsvorschriften bestehen, dann kann man sich nicht aussuchen, ob sie angewendet werden oder nicht . Es besteht eine klare Rechtspflicht zum Handeln. Es wa"re gut, wenn sich andere anschlie?en wu"rden."

Zurück