FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Stoibers Website hat das Versenden von E-Cards eingestellt

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/13026/1.html


Stoibers Website hat das Versenden von E-Cards eingestellt

Florian Rötzer 01.08.2002

Schnell hat man bei der CSU auf den Vorstoß des CSU-Mitglieds Gravenreuth gegen die Grünen reagiert, aber wie steht es mit dem Versenden von Artikeln oder dem Abonnement von Newsletters - auch Spam?

[...]

"Über die Internetdomain 'joschka.de' wird für den Spitzenkandidaten der GRÜNEN Joschka Fischer geworben. Man hat die Möglichkeit, eine Parteispende zu tätigen oder eine E-Card zu versenden. Diese E-Card ist eine 'elektronische Reklamepostkarte'. Damit sie ankommt, muss natürlich die Empfänger-e-Mail-Adresse ordnungsgemäß angegeben werden. Hierfür haben die GRÜNEN ein Eingabefeld vorgesehen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen wird jedoch nicht die e-mail-Adresse des E-Card-Versenders abgefragt und verwendet, sondern man hat in einem zweiten Eingabefeld die Möglichkeit, diese Versandadresse manuell einzugeben oder das Feld offen zu lassen. Wenn keine e-mail- Adresse des E-Card-Versenders angegeben wird, erfolgt auch keine Anzeige bei Empfänger. Der Versender kann also nicht ermitteln werden. Internet-Freaks sprechen insoweit von 'gefakten Adressen'. "

Auf diesem Hintergrund wäre natürlich eine gerichtliche Klärung der einstweiligen Verfügung sowie eine genaue Festlegung dessen interessant, was als Email-Werbung gerichtlich untersagt werden könnte, wenn der Empfänger zum Absender bislang keinen Kontakt hatte - und dies auch nicht haben kann, wenn sie mit einem gefaketen Absender versendet wird. Müsste dann in Zukunft etwa bei Mailinglisten und den Angeboten, Artikel an Freunde versenden zu können, erst einmal eine zuverlässige Identifizierung des Abonnenten oder Versenders verlangt oder diese Dienste einstellt werden, da ihre Betreiber mitverantwortlich gemacht werden können?


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