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http://www.privatkopie.net/index_1.php
Petition
Absender:
Empfänger: Herr Bundeskanzler Schroeder, Frau Bundesjustizministerin Daeubler-Gmelin
Betreff: Rettet die Privatkopie
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Schröder, sehr geehrte Frau Bundesjustizministerin Däubler-Gmelin,
mit großem Interesse habe ich (als)
die Berichte über den im März 2002 vom Justizministerium vorgelegten Referentenentwurf für die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes zur Kenntnis genommen. Ich begrüße, dass der Entwurf an einigen Stellen über die Vorgaben der EU-Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft hinaus geht.
Problematisch ist jedoch die Stellung der Privatkopie. Diese für die Analogmedien fest etablierte Freiheit, Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch anzufertigen, bestätigt der Entwurf zunächst zwar auch für digitale Medien.
Doch von den Durchsetzungmöglichkeiten für Nutzungsfreiheiten spart der Entwurf die Privatkopie ausdrücklich aus. Die Rechteinhaber können so die Privatkopie mit Hilfe der rechtlich geschützten Kontrolltechnik faktisch unmöglich machen.
Das Urheberrecht schützt sowohl die Interessen der Urheber wie die der Öffentlichkeit. Es kann nicht angehen, dass zwar die eine Seite dieser Interessenbalance, nämlich die der Urheber und die der Verwerter ihrer Werke, in das digitale Zeitalter übersetzt werden, aber die Anpassung der Interessen der Öffentlichkeit ausgespart wird.
Frau Bundesjustizministerin, Herr Bundeskanzler, die historischen Errungenschaften der Informationsfreiheit wie der ungehinderte Zugang zu veröffentlichten Werken in Bibliotheken, das Verleihrecht und die Privatkopie müssen auch im digitalen Zeitalter erhalten bleiben. Ein rücksichtsloser maximaler Schutz der Interessen der Verwertungsindustrie schadet dem Wissensstandort Deutschland. Eine nachhaltige Entwicklung erfordert den Schutz der Urheber, aber ebenso muss gewährleistet sein, dass deren Werke den Bürgern dieses Landes in Bildung und Lehre, in Berichterstattung und Kritik und für die Inspiration zur Schaffung neuer Werke zur Verfügung stehen.
Daher fordere ich Sie auf:
Keine Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ohne Sicherung der digitalen Privatkopie!
Ich fordere ein Urheberrecht, das die Teilhabe aller am kulturellen Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert!
Mit freundlichen Grüßen Ihr/e
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[...]
Ende März hat das Bundesjustizministerium Verbänden einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Urheberrechts vorgelegt, der bis heute nicht offiziell veröffentlicht worden ist. Darin geht es auch um die Rechte der Nutzer, die in Gefahr sind: Bisher hat der Gesetzgeber im Interesse einer Balance zwischen öffentlichen und wirtschaftlichen Ansprüchen die Kontrollmacht der Gesetzgeber durch Ausnahmebestimmungen in Schranken gewiesen. Dazu gehört das Recht zum privaten Vervielfältigen, das in der analogen Welt jedem im begrenzten Umfang offen steht und zum festen Bestandteil des Alltags der Nutzer in der Informationsgesellschaft geworden ist. Im digitalen Raum soll dieses elementare Zugeständnis an die Interessen der Allgemeinheit nach den Plänen der Bundesregierung de facto ausgehebelt werden. Die Rechte der Verwertungs- und Medienindustrie will das Justizministerium aus Angst vor der Macht der Manager in Hollywood oder Gütersloh dagegen sanktionieren.
Die Rechteinhaber sollen sich sogar der Durchsetzung der Verbraucherrechte ganz entziehen können, indem sie Werke auf vertraglicher Grundlage mit gesonderten Lizenzen zugänglich machen. Auch bei Dateien, die on-Demand zum Abruf in digitalen Netzen bereitgehalten werden, sollen die Schrankenrechte der Nutzer nicht gelten. Damit würden alle Inhalte, die im Streaming-Verfahren angeboten werden, dem alleinigen Verwertungsrecht der Industrie ohne Ausnahmen unterstellt.
Aber: Die demokratische Informationsgesellschaft braucht ein modernes Urheberrecht, das die Teilhabe aller am kulturellen Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert.
Wir fordern daher einen fairen Interessensausgleich beim Copyright! Die Privatkopie darf auch im Reich der Bits und Bytes nicht sterben!
So will die Bundesregierung die Privatkopie und andere Nutzerrechte aushebeln:
Wer sich heute ein Buch ausleiht oder ein paar Stellen daraus kopiert, muss dafür nicht erst den Urheber oder den Verlag um Erlaubnis bitten. Wer im Radio ein Musikstück für den privaten Gebrauch auf Kassette mitschneidet, braucht dafür keine gesonderte Genehmigung. Einen Ausgleich für die Kreativen und ihre Vermarktungs- und Vertriebsinstanzen schaffen die Gebühren, mit denen der Gesetzgeber Leer-, Speicher- und Kopiermedien und dafür benötigte Geräte wie Kopierer oder Scanner belegt hat.
Aber auch im digitalen Bereich, der immer mehr zur Basis der Wissens- und Mediengesellschaft wird und das Vervielfältigen theoretisch noch einfacher macht, wollen wir Nutzer weiter für unsere privaten Zwecke in beschränktem Maße Kopien erstellen. Kaufen wir etwa eine CD, so wollen wir auch eine zweite Scheibe fürs Auto oder fürs Schlafzimmer, ohne erneut für ein und dasselbe Gut zur Kasse gebeten zu werden.
Der Gesetzesentwurf aus dem Justizministerium dehnt die Erlaubnis zum Vervielfältigen für den privaten Gebrauch zwar dem Wortlaut nach auf "beliebige Träger" aus, also auch auf digitale Medienformate. Doch gleichzeitig stellt er Kopierschutzmechanismen, die sich heute bereits auf einem Großteil der auf den Markt kommenden Audio- oder Spiele-CDs befinden und nach dem Willen der Content-Industrien bald in alle digitalen Medien (-geräte) Einzug halten sollen, unter den Schutz des Rechts. Wer zum privaten Gebrauch selbst Hand an die Kopierschutztechniken legt, laviert damit in einer juristischen Grauzone. Denn einen Anspruch zur Durchsetzung des Rechts auf die Privatkopie hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Die noch vor dem Herbst geplante Verabschiedung der Urheberrechtsnovelle in ihrer jetzigen Form würde zu einer absurden Situation führen: Es gäbe zwar das Recht auf die Privatkopie -- es würde in den digitalen Medien allerdings leer laufen! Es wäre nicht durchsetzbar, da die Kopierschutzmaßnahmen der Industrie durch das Gesetz unter rechtlichen Schutz gestellt werden.
Aber:
Die Erlaubnis zum privaten Kopieren darf in der Wissensgesellschaft nicht zahnlos werden! Die demokratische Informationsgesellschaft braucht ein modernes Urheberrecht, das die Teilhabe am kulturellen Leben sowie die Informations- und Meinungsfreiheit garantiert. Dazu muss es einen fairen Interessensausgleich beim Copyright geben.
Wir fordern daher den Erhalt der Privatkopie auch im Reich der Bits und Bytes!
© Copy = right
Materialien
Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (PDF), 18. März 2002
EU Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (PDF), am 22. Mai 2001 in Kraft getreten
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) in der Fassung vom vom 8.5.1998
WIPO Copyright Treaty The World Intellectual Property Organization Dezember 1996
Der "Berliner Ansatz" zur Privatkopie Diskussionsvorschlag von Robert Gehring zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 18. März 2002 (22. April 2002)
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kommentierte Linkliste Stand, 26.04.2002
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