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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission zu SWPAT

------- Forwarded message follows ------- To: intprop-l@topica.com From: Axel H Horns <horns@ipjur.com> Subject: [FYI] Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission zu SWPAT Date sent: Tue, 9 Jul 2002 09:47:31 +0200 Send reply to: intprop-l@topica.com Organization: NONE

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[For those of you who can read German texts: The German "Monopolkommission", a government-related "Commission on Anti- Competition Monopoles", has just now issued their main regular opinion for the period 2000/2001. Inter alia, they argue against "software patents" but the overall context of their statement seems to make clear that they did not even understand the problem. For example, they say that they are against the CEC proposal on computer- implemented inventions, arguing this proposal would "introduce software patents". This is, clearly, nonsense because of the Commission Draft is a rather conservative attempt to harmonise EU law on the basis of the current status of the EPC. Patents on computer- implemented inventions need not to be introduced, they are a genuine part of the EPC. ---AHH]

http://www.monopolkommission.de/haupt_14/sum_h14.pdf


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Vierzehntes Hauptgutachten der Monopolkommission

gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 GWB

- 2000/2001 -

Kurzfassung

S p e r r f r i s t: Frei ab Montag, 8. Juli 2002, 12.30 Uhr

[...]

112.* Im Berichtszeitraum hat sich die Diskussion darüber intensiviert, ob und allenfalls wie für Softwareprodukte die Möglichkeit des Patentrechtsschutzes geschaffen werden soll. In dieser Debatte haben sich einerseits Stimmen erhoben, die einen Patentschutz für Computerprogram-me in Europa verlangen, um befürchtete Wettbewerbsnachteile für europäische gegenüber US- amerikanischen Unternehmen zu verhindern. Nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission vom 20. Februar 2002 über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindun-gen soll Computersoftware grundsätzlich patentierbar sein, wenn sie einen „technischen Beitrag“ leistet. Gegen eine Ausdehnung des Patentschutzes auf Computerprogramme haben sich die Hersteller von sog. Open-Source-Software ausgesprochen. Sie befürchten hohe Mittlungskosten und Marktzutrittsbarrieren. Bereits durch die Anwendung des geltenden Europäischen Patent-rechtsübereinkommens (EPÜ) werden Computerprogramme zwar nicht “als solche” geschützt, können aber Patentschutz zuerkannt bekommen, wenn sie einen “technischen Beitrag” leisten. Aus ökonomischer Sicht ist die Sinnhaftigkeit eines Patentschutzes danach zu beurteilen, ob dieser effiziente Anreize für die Investition in Forschung und Entwicklung setzt. Immaterielle Gü-ter zeichnen sich dadurch aus, dass sie beliebig und kostenlos reproduzierbar sind und der Konsum von Wissen durch eine Person eine andere Person nicht daran hindert, dieses Wissen ebenfalls zu konsumieren. Der Einzelne wird deshalb nur so viel in die Produktion von Wissen investieren, wie er durch seinen eigenen Konsum rechtfertigen kann. Deshalb müssen Anreize, z.B. durch Patente, geschaffen werden, die die kostenintensive Produktion von Wissen in einem darüber hinausgehenden Maß bewirken. Im Gegensatz zur allgemeinen Annahme, dass weitge-hender immaterialgüterrechtlicher Schutz zu höherer Investitionstätigkeit führt, vermochten Un- tersuchungen, die unter ähnlichen Bedingungen wie die der Softwareindustrie operierten, eine generelle Zunahme der Ausgaben für Forschung und Entwicklung nicht nachzuweisen. Vor die-sem Hintergrund bewertet die Monopolkommission eine Ausdehnung des Patentschutzes auf Computerprogramme kritisch. Die mit dem Patentschutz verbundene vorübergehende Monopol-stellung eines Unternehmens ist geeignet, die Konzentrationstendenzen auf dem Markt für Soft-wareprodukte weiter zu verstärken und den Wettbewerb zu behindern.

[...]

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