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Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Landgericht München I verbietet öffentliche CD-Münz-Kopierautomaten

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.12.02-004/


Gericht verbietet öffentliche CD-Münz-Kopierautomaten

Das Landgericht München I hat das öffentliche Aufstellen von Münz-CD- Brennern, zum Beispiel an Tankstellen und in Fotogeschäften, untersagt. Der Vertreiber verstoße damit gegen das Urheberrecht, da er die Herstellung von CDs ermögliche und dafür Geld verlange, teilt das Gericht mit. Ein in München ansässiger Tonträgerhersteller hatte gegen öffentliche CD-Kopierer eine Einstweilige Verfügung auf Unterlassung des Vertriebs verfügt, sofern nicht ein deutlicher Hinweis beigefügt sei, dass das Aufstellen des Gerätes zum Zweck entgeltlicher Nutzung durch Dritte unzulässig ist. Diese Verfügung wurde nun durch ein Urteil (Az. 7 O 18271/02) bestätigt. Die Namen des Klägers und des Beklagten teilt das Gericht nicht mit.

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