FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

In Frankreich dürfen nun auch die Zoll- und Steuerbehörden und die Börsenaufsicht in den Verbindungsdaten der Internetuse

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11529/1.html


Freibrief zum Schnüffeln

Nathalie Roller 11.01.2002

In Frankreich dürfen nun auch die Zoll- und Steuerbehörden und die Börsenaufsicht in den Verbindungsdaten der Internetuser herumschnüffeln

Nicht nur die üblichen Bürgerrechtsbewegungen haben an den neuen gesetzlichen Maßnahmen, welche die so heißbegehrten Verbindungsdaten betreffen, einiges auszusetzen. Am 21. Dezember hatten sich über 60 Senatoren endlich dazu aufgerafft, den Verfassungsrat anzurufen, um ein neues Budgetgesetz (LFR), das seltsamerweise auch die Verbindungsdaten im Visier hatte, auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen zu lassen. Das Ergebnis dieser Kontrolle ist leider eine schlechte Nachricht für all jene, die es mit dem Datenschutz ernst nehmen wollen: Ein Gesetz, das eigentlich die Budgetüberzüge für das Jahr 2001 regeln soll, darf durchaus dem Zoll, den Steuerbehörden und der Börsenaufsicht (COB) Zugang zu den Verbindungsdaten gewähren ( Das umstrittene französische Antiterrorpaket LSQ soll erweitert werden). Argument: ausnahmsweise einmal nicht der Kampf gegen den Terrorismus, sondern gegen die Steuerhinterziehung ...

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