FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Gericht bestätigt Haftung für Gästebucheinträge

http://www.heise.de/newsticker/data/anw-10.07.02-010/


Gericht bestätigt Haftung für Gästebucheinträge

Das Landgericht Düsseldorf hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung bekräftigt, dass ein Homepagebetreiber für Einträge in seinem Gästebuch haftet. Regelmäßige Kontrollen in einem offenen Gästebuch, in dem jeder eine Nachricht hinterlassen kann, sind danach zumutbar.

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