FITUG e.V.Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft |
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http://www.heise.de/newsticker/data/jk-13.12.02-000/
NRW-Gericht ordnet sofortige Sperrung rechtsextremer Website an
Nach einem Erfolg nun die erste Schlappe für die Provider, die sich gegen die umstrittene Website-Sperrungsverfügung des Düsseldorfer Regierungspräsidenten Jürgen Büssow wehren: Erstmals hat ein deutsches Gericht die sofortige Sperrung rechtsextremer Internet- Angebote durch einen Zugangsanbieter angeordnet. Das Verwaltungsgericht in Arnsberg (Nordrhein-Westfalen) sei damit der Rechtsauffassung der nordrhein- westfälischen Aufsichtsbehörde gefolgt, teilte die Bezirksregierung in Düsseldorf am Donnerstagabend mit. Die Bezirksregierung fühlt sich nach dem Mediendienste- Staatsvertrag auch zur Aufsicht über das Internet verpflichtet, was in Expertenkreisen allerdings umstritten ist.
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