FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Internet wird in der Schweiz zum Fahndungsnetz

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Internet wird in der Schweiz zum Fahndungsnetz

Florian Rötzer 13.05.2002

Nach der neuen Überwachungsverordnung müssen Schweizer Internetprovider die Verbindungsdaten der Emails ihrer Kunden ein halbes Jahr vorrätig halten

Seit dem 1. Januar ist die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) in der Schweiz in Kraft getreten (siehe dazu ausführlich: [Local Link] Schweiz auf dem Weg zu neuer Abhörgesetzgebung). Sie regelt die Überwachung des Poost- und Fernmeldeverkehrs. Einbezogen sind auch Internetprovider, die nun auch dafür sorgen müssen, dass auch eine Echtzeit-Überwachung aller Emails von und für Kunden, für die eine Überwachungsanordnung vorliegt, durchgeführt werden kann.

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Für die rückwirkende Überwachung legt die [External Link] Anordnung fest: "Die Herausgabe der Verkehrs- und Rechnungsdaten der zurückliegenden sechs Monate durch die Anbieterinnen von Post- und Fernmeldediensten." Dabei müssen u.a. die Art der Verbindung, die Login-Daten, Adressierungsdaten, Name und Adresse der Teilnehmer, bei Emails Datum von Versand und Empfang, Umschlaginformationen nach dem SMIP-Protokoll sowie IP-Adressen von Sender und Empfänger gespeichert werden.

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Auch in Deutschland fordern manche Bundesländer, die Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen dazu zu verpflichten, Verbindungsdaten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zu speichern, um sie für die Strafverfolgung zur Verfügung zu haben.

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MfG Olaf, ./fx3

-- "Die große Furcht der Labels ist, dass Internet-Radio keine Nachfrage erzeugt, sondern Nachfrage befriedigt." (Ted Cohen, EMI)

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