FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

TR TKÜ

http://www.heise.de/newsticker/data/jk-12.07.02-004/


Sicherer Abhören

Eine Box zur sicheren Übergabe abgehörter Telekommunikationsdaten vom Netzbetreiber zu den deutschen Strafverfolgern stellte die Regulierungsbehörde für Telekommunkation und Post (RegTP) vor. Die Netzbetreiber müssen laut Telekommunikationsüberwachungsverordnung (TKÜV) ab dem 1. Januar kommenden Jahres eine Schnittstelle zur Echtzeit-Überwachung potenzieller Straftäter nachweisen. Das jetzt für die Betreiber von Sprachdiensten vorgestellte, auf IPSec basierende Kryptosystem der Firma Secunet bezeichnete Karl-Heinz Helf von der RegTP als letzten Baustein für die diskutierte Technische Richtlinie Telekommunikationsüberwachung (TR TKÜ) nach § 11 der TKÜV. Das System soll eine einfache Möglichkeit bieten, dass die Strafverfolger die laufenden Überwachungsdaten, die die Provider über ihre Zugangsknoten nach der TKÜV bereitstellen müssen, auch per öffentlichem Netz abrufen können, wobei sie nicht abgehört werden können und andererseits sicher authentifiziert werden.

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