FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Follow-up-Studie 2002 beim Fraunhofer Institut im Auftrag des BMWI

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Follow-up-Studie 2002 beim Fraunhofer Institut im Auftrag des BMWI

Die Follow-up-Studie "Geistige Eigentumsrechte in der Informations- gesellschaft: Eine Analyse der Rolle gewerblicher Schutzrechte bei Gründung und Markteintritt sowie für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Softwareunternehmen anhand unternehmens- und softwaretypenbezogener Fallstudien" wird im Auftrag des BMWi durch das Fraunhofer Institut Systemtechnik und Innovationsforschung erstellt. Ergebnisse werden im Herbst 2002 erwartet.

Hintergrund: Das im September 2001 abgeschlossene Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie "Mikro- und makroökonomische Implikationen der Patentierbarkeit von Softwareinnovationen: Geistige Eigentumsrechte in der Informationstechnologie im Spannungsfeld von Wettbewerb und Innovation" führte u.a. zu dem Ergebnis, dass für ein vertieftes Verständnis sowie eine differenzierte Bewertung der Ergebnisse der empirischen Erhebung in Bezug auf die unternehmerischen Vor- oder Nachteile, die sich aus dem bestehenden Schutzrechts-, insbesondere dem Patentsystem, ergeben, unternehmensspezifische Fallstudien notwendig sind.

Ziel des Forschungsvorhabens ist es, in Anknüpfung und Vertiefung der Erhebungsergebnisse aus dem vorherigen Forschungsprojekt mit Hilfe von unternehmensspezifischen Fallstudien die konkreten Auswirkungen der bestehenden Schutzrechtsregelungen (insbesondere Patentierungspraxis) im Softwarebereich auf Innovationsentscheidungen und die Wettbewerbsstrategien eines Software herstellenden Unternehmens darzustellen und im Hinblick auf den mikroökonomischen Nutzen bzw. möglichen Nachteile/Kosten für das Unternehmen (ggf. Unternehmensgruppen) zu bewerten.

© copyright "Sicherheit im Internet" 2001, BMWi, BMI, BSI


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