FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

LG München I / Urteil vom 08.08.2002 / 7 O 205/02

http://www.jurpc.de/rechtspr/20020369.htm


LG München I Urteil vom 08.08.2002

7 O 205/02

Übernahme einer Gesetzessammlung im Internet

JurPC Web-Dok. 369/2002

UrhG §§ 87a, 5

Leitsätze (der Redaktion)

1. Eine von einem juristischen Verlag zunächst als Buchwerk und weiter in digitalisierter Form (als CD-ROM und Online-Version) herausgegebene Sammlung von Gesetzestexten stellt eine Datenbank im Sinne des § 87a Abs. 1 Satz 1 UrhG dar.

2. Der mit der Konsolidierung von Gesetzestexten verbundene zeitliche und personelle Aufwand stellt eine wesentliche Investition im Sinne des § 87a UrhG dar.

3. Eine von einem juristischen Verlag erstellte Sammlung konsolidierter Gesetzestexte ist als solche kein amtliches Werk, dessen Nutzung nach § 5 UrhG frei wäre, sondern stellt sich als eigene Leistung des Verlages dar.

4. Eine analoge Anwendung des § 5 UrhG auf das vom Verlag geschaffene nichtamtliche Werk ist wegen der mit der Analogie verbundenen disharmonisierenden Wirkung im Hinblick auf Art. 9 der Datenbank- Richtlinie abzulehnen.

5. Ein amtliches Interesse an der Veröffentlichung von konsolidierten Gesetzesfassungen lässt sich weder mit Blick auf die Fürsorgepflicht des Staates noch durch den Einwand der Monopolstellung der Verlage begründen.

6. Bearbeitungen und Sammlungen amtlicher Werke, die von nichtamtlicher Seite veranlasst werden, fallen nicht unter § 5 UrhG.

Anmerkung der Redaktion Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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