FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

BPatGE: Gezeitenwechsel im DE-Patentrecht

http://www.heise.de/newsticker/data/psz-28.12.02-001/


Gericht: Tippfehlersuchprogramm ist keine patentierbare Erfindung

Laut einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) stellt ein computerimplementiertes Programm, das Vertipper in Wörtern aufgrund wahrscheinlicher oder typischer menschlicher Eingabefehler (etwa Buchstabendreher) ausfindig macht, für sich gesehen noch keine patentierbare Erfindung dar.

Das höchste zuständige Gericht hatte als Abschluss eines rund dreieinhalb Jahre andauernden Prozesses (Aktenzeichen 17 W [pat] 69/98) über die Rechtsbeschwerde eines Antragstellers gegen die teilweise Ablehnung von ihm behaupteter Patentschutzansprüche zu entscheiden. Eine patentierbare Erfindung muss nach geltendem deutschem Recht eine Leistung auf technischem Gebiet darstellen. Wenn ein Programm, das auf einem Computersystem eingesetzt wird, in einem Text fehlerhafte Zeichenketten ausfindig macht und zu diesem Zweck wahrscheinliche oder typische menschliche, nicht etwa technisch bedingte Fehler als Regeln zugrunde legt, lasse sich darin keine solche Leistung erkennen – so sinngemäß die Richter.

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