FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Thomas Hoeren: Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht

http://www.heise.de/newsticker/data/jk-29.01.02-008/


Informationsfreiheit hat Priorität vor dem Urheberrecht

Thomas Hoeren, Rechtsprofessor an der Universität Münster, fordert "eine Neuordnung des Urheberrechts ohne Tabus". Ausgehen müsste der Gesetzgeber dabei vom Grundsatz auf Informationsfreiheit, der im Grundgesetz gleichwertig mit dem Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit im Artikel 5 verankert ist.[...]

Hoeren stellte nun klar, dass die als "Ausnahmen" beziehungsweise "Schranken" im deutschen Urheberrechtsgesetz sowie auch in der von den Mitgliedsstaaten noch umzusetzenden EU-Richtlinie zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrecht und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" aufgeführten Rechte "verfassungsmäßig abgesichert sind". Es gehe dabei um Grundrechte, nicht um Beiwerk. Vor allem das in den Schrankenregeln verbriefte Recht auf die Privatkopie sei daher auch nicht aus reinem Pragmatismus geschaffen worden, weil man nicht alle Welt verklagen und die normalen Bürger als Kriminelle abstempeln wollte. Hinter der Überlegung stehe das Recht auf den Zugang zum verfügbaren Wissen.

Falsch sei es daher, dass die EU-Urheberrechtrichtlinie die Schranken als fakultativ darstellt, meint Hoeren. [...]


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