FITUG e.V.

Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft

Spanien: Mit Spam gegen Kritisches im Internet

[Panikmache oder blutiger Ernst?? --AHH]

http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/11720/1.html


Spanien: Mit Spam gegen Kritisches im Internet

Ralf Streck 31.01.2002

Ein neues E-Commerce-Gesetz könnte die Meinungsfreiheit im Internet stark einschränken

Spanien wird vermutlich morgen einen großen Schritt auf den Weg in Richtung Abschaffung der Meinungsfreiheit gehen. Die spanische Regierung will eine der letzen Bastionen der pluralistischen Mediengesellschaft, die noch nicht unter ihrer direkter Kontrolle stehen, mit dem sogenannten "Ley de Servicios de la Sociedad de la informacion y de Comercio Electronica" ( LSSI) schleifen.

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Maestre weist auf wesentliche Bedenken hin, die Internautas und Demokratiefreunde gegen das Gesetz vorbringen und unterstreicht den antidemokratischen Charakter des Vorhabens. "Es erlaubt der Verwaltung eine Webseite zu schließen, ohne dafür eine richterliche Anweisung zu haben", wenn sich darauf "inkorrekte Inhalte" befänden. Unter Strafe würden dabei sogar einfache Links gestellt und die Provider müssten dafür Sorge tragen, entsprechende Seiten in Spanien nicht zugänglich zu machen. Im Falle der Nichtbeachtung drohen Strafen bis zu etwa 100.000 Euro. Dabei seien die Kriterien nur äußerst vage formuliert.

Maestre sieht darin sogar eine Verletzung der Verfassung, weil die Meinungsfreiheit drastisch eingeschränkt werde. Fragwürdig ist für ihn deshalb auch die Vorgehensweise der Regierung. Die versucht das LSSI als einfaches Gesetz einzubringen, doch nach Ansicht von Maestre handelt es sich hierbei um eine Verfassungsänderung, für die natürliche andere Mehrheiten erforderlich wären. Seine Ansicht teilt er auch mit Alfons López Tena, Mitglied des Generalrats für Justizgewalt, ein Organ zur Kontrolle der Justiz.

Doch damit nicht genug des Horrors. Sollte das Gesetz tatsächlich einmal in Kraft treten, wäre jede Information im Netz gleich E- Commerce. Das ist jedenfalls die Auffassung des spanischen Sekretärs für "Informationdienste". Egal, ob es sich dabei um ein Weblog handelt, eine Mailinglist oder eine Website mit Strickmustern. Selbst der Hinweis auf eine Website in einer Email wird nach dem LSSI als Werbung verstanden. Das hat die entsprechenden Konsequenzen: die Betroffenen müssen sich ins Handelsregister eintragen, sind juristisch greifbar und müssen Steuern zahlen.

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