FITUG e.V.Förderverein Informationstechnik und Gesellschaft |
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http://www.heise.de/newsticker/data/jk-01.02.02-005/
Auch der BND will eigene Schnittstelle für die Netz-Überwachung
Kaum ist die Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) am 22. Januar in Kraft getreten, schon soll sie auch wieder geändert werden. Der Bundesnachrichtendienst (BND) scheint noch nicht ganz zufrieden zu sein, da er in der TKÜV bislang nicht berücksichtigt wurde. Was bei der Novellierung des G-10-Gesetzes vom 28. Juni 2001 nicht zufrieden stellend gelöst werden konnte, soll nun über eine Änderung der TKÜV gelöst werden.
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